Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 683/2002 vom 05.11.2002

Sozialhilfe-Ausgaben 2001

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes haben die Kommunen im Jahr 2001 für die Hilfe zum Lebensunterhalt netto 8,5 Mrd. € ausgegeben, dies entspricht einem Rückgang von 2,3 % gegenüber dem Jahr 2000. Dagegen stiegen die Nettoausgaben für die Hilfe in besonderen Lebenslagen im Jahr 2001 auf 12,7 Mrd. € (+ 4,5 % gegenüber dem Vorjahr). Darunter sind insbesondere die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen mit 8,8 Mrd. € (+ 5,4 %), die damit erstmals die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt überstiegen, sowie die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte "Hilfe zur Pflege" mit insgesamt 2,3 Mrd. € (+ 1,8 %), von Bedeutung. Insgesamt haben die Kommunen im Jahr 2001 in Deutschland brutto 23,9 Mrd. € für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben, 2,7 % mehr als im Vorjahr.

Die Zahlen für Nordrhein-Westfalen: Die Ausgaben nach dem BSHG betrugen netto insgesamt 5.366 Mio. €, entsprechend 298 € je Einwohner. Die Hilfen zum Lebensunterhalt umfaßten 2.207 Mio. €, die besonderen Lebenslagen 3.160 Mio. €, davon Eingliederungshilfe 2.163 Mio. € und Hilfe zur Pflege 644 Mio. €.

Az.: III 806 - 3

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