Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 561/2009 vom 02.10.2009

Sorge um ärztliche Versorgung im ländlichen Raum

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises haben in einer gemeinsamen Resolution von September 2009 ihrer Sorge um die künftige haus- und fachärztliche Versorgung im ländlichen Raum Ausdruck verliehen. Die Altersstruktur der Ärzte in niedergelassener Praxis sei in einigen Orten bereits so, dass in den nächsten drei bis fünf Jahren eine große Zahl von ihnen aus der Berufstätigkeit ausscheiden werde. Da es bereits heute ausgesprochen schwierig sei, insbesondere für Landarztpraxen Nachfolger zu gewinnen, stehe zu befürchten, dass die Versorgung in einigen Gemeinden auf 70 % des errechneten Bedarfs sinken werde.

Gleichzeitig sei in Folge des demografischen Wandels vorhersehbar, dass Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft bei abnehmender Mobilität einen höheren Bedarf an ärztlicher und pflegerischer Versorgung haben werden. Sofern nicht eine adäquate Anzahl von freiberuflichen Ärzten in Praxen oder medizinischen Versorgungszentren in einer Region zur Verfügung stehe, drohe die Gefahr, dass die verbleibenden Ärzte den steigenden Anforderungen nicht mehr standhalten können und deshalb auch die betroffenen Gemeinden verlassen werden.

Aus Sicht des Landrates sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises erscheinen die folgenden Instrumente besonders zielführend:

 - Bedarfsberechnung der kassenärztlichen Versorgung für Teilbereiche eines Kreises/einer Stadt, die strukturell, z.B. nach Einwohnerzahl, vergleichbar sind, d.h. Neuzuschnitt der Versorgungsbereiche,

- Anpassung der Bemessungsgrundlage für die kassenärztliche Versorgung an die aktuellen Bedarfe

- Bundesweit einheitliche Honorarregelungen für ärztliche Leistungen, um Konkurrenz zwischen Regionen zu vermeiden sowie

- Honoraranreize und Umsatzgarantien für Ärzte, die sich in unterversorgten Gemeinden niederlassen

- Reduzierte Honorierung für Ärzte in überversorgten Gebieten

- Erleichterung der Gründung von Zweig- oder Zweitpraxen

- adäquate Vergütung von Hausbesuchen.

Der StGB NRW-Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit hatte bereits im Frühjahr 2009 seinen Mitgliedern empfohlen, durch offensive Verdeutlichung der Versorgungsproblematik mit ihren konkreten Auswirkungen vor Ort die ärztliche Selbstverwaltung bei ihren Bemühungen zu unterstützen, auch in ländlichen Gebieten zukunftsfähige Hausarzt- und Facharztpraxen zu gewährleisten. Wie der Verband unterstützen auch die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises das Aktionsprogramm der Landesregierung zur Stärkung der hausärztlichen Medizin und Versorgung in Nordrhein-Westfalen. In der Resolution wird allerdings davon ausgegangen, dass die darin genannten Maßnahmen zur Nachwuchsförderung in der hausärztlichen Medizin ihre Effekte erst mittel- bis langfristig entfalten können.

Die Hauptverwaltungsbeamten kündigen ferner an, von Fall zu Fall zu prüfen, welche weiteren Instrumente zur Verfügung stehen, die vorhandenen Praxen attraktiv zu erhalten und junge Ärzte zur Niederlassung in der Region zu motivieren. Der StGB NRW-Ausschuss hatte in diesem Zusammenhang festgehalten, dass bei Maßnahmen der direkten kommunalen Wirtschaftsförderung bzw. der Beteiligung an privatwirtschaftlichen Risiken der Ärzteschaft unter dem Aspekt der Subventionskonkurrenz Zurückhaltung geübt werden sollte.

Az.: III 501

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