Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 18/2009 vom 19.12.2006

Sonderbedarfsergänzungszuweisungen — Kompromiss bei Korb II

Der Solidarpakt II beinhaltet die Gewährung von so genannten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 105 Mrd. Euro zwischen 2005 und 2019 sowie weitere 51 Mrd. Euro in Form überproportionaler Mittelzuweisungen für den Aufbau Ost. Bislang gab es regelmäßig Kritik an den Ländern, weil unklar war, wofür die Mittel des so genannten Korb II eingesetzt werden dürfen. Nunmehr hat sich die Bundesregierung mit den ostdeutschen Bundesländern auf einen Kompromiss geeinigt.

Im Rahmen des Solidarpaktes erhalten die ostdeutschen Bundesländer rund 156 Mrd. Euro als Sonderbedarfsergänzungszuweisungen sowie überproportionale Leistungen für den Aufbau Ost. Diese Leistungen sollen mit Zeitablauf sinken. Insbesondere die 51 Mrd. Euro des so genannten Korb II für den Aufbau Ost sind in der Vergangenheit regelmäßig kritisiert worden, weil nicht klar war, was unter Investitionen für den Aufbau Ost zu verstehen war. Daran knüpfte sich regelmäßig eine Debatte über einen Missbrauch der investiven Mittel an.

Die Bundesregierung hat nun am 30. November 2006 einen Kompromiss mit den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer über die weitere Zukunft des Solidarpakts und hier insbesondere des so genannten Korb II gefunden. Demnach stehen für den Finanzplanungszeitraum bis 2010 rund 29,1 Mrd. Euro für den so genannten Korb II zur Verfügung. Die Mittel werden degressiv zur Verfügung gestellt, wobei sich die Degression an der Degression des Korbs I orientiert. Von 5,8 Mrd. Euro im Jahr 2005 sollen die Mittel auf rund 1,7 Mrd. Euro im Jahr 2019 sinken. Vor allem wurde eine Einigung erzielt, welche Politikfelder Gegenstand des Korbs II sind. Darunter sollen zukünftig verstanden werden:

  • Wirtschaft (inkl. Investitionszulage Ost, Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, Investorenwerbung)
  • Innovation, Forschung und Entwicklung, Bildung (u. a. Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, Sonderprogramme Ost zur Innovations- und Netzwerkförderung)
  • Verkehr (u. a. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)
  • Wohnungs- und Städtebau (u. a. Städtebauförderung, Hilfen an vom Leerstand betroffene Wohnungsunternehmen nach dem Altschuldenhilfegesetz, soziale Wohnraumförderung)
  • Beseitigung ökologischer Altlasten/Standortsanierung
  • Sport (z. B. Goldener Plan Ost)

Von besonderem Interesse ist auch, dass sich der Bund in stärkerem Maße als bislang an den Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR beteiligen will. Die Kosten hierfür lagen zuletzt bei jährlich 2,6 Mrd. Euro. Der Bundesanteil soll von derzeit 33 % in den kommenden Jahren auf 36 % in 2008, 38 % in 2009 und 40 % ab 2010 aufgestockt werden.

Ergänzende Verwendungszwecke, die von den Ländern vorgetragen wurden, haben keinen Eingang in den Kompromiss gefunden. Der Kompromiss soll nun dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

Az.: IV/1 902-04/1

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