Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 809/2023 vom 21.12.2023

Solarpaket I soll vorerst in Teilen beschlossen werden

Der Bundestag hat sich am Freitag, den 15. Dezember 2023, mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz befasst. Ursprünglich wollten die Abgeordneten über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (Solarpaket I) abstimmen, der die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) neu regelt. Über den Gesetzentwurf hatten wir mit Schnellbrief Nr. 368 vom 6. November 2023 informiert. Einer Beschlussvorlage des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zufolge soll jedoch vorerst nur ein Teil des Entwurfs verabschiedet werden – und zwar unter der neuen Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien“. Inhaltlich geht es dabei um Fristverlängerungen bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung und verschiedene Vertragsstrafen. Der übrige, weit umfangreichere Teil des Gesetzentwurfs, der vor allem den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland zum Inhalt hat, soll einer späteren Beschlussfassung im kommenden Jahr vorbehalten sein.

Die aufgeteilte Befassung mit dem Solarpaket I bedeutet, dass sich aus kommunaler Sicht positive Regelungen zum Mieterstrom und zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung verzögern werden. Die Vorschläge einer weitgreifenden Duldungspflicht und zur Wegenutzung bedürfen allerdings noch Änderungen, für die sich die kommunalen Spitzenverbände im weiteren Gesetzgebungsverfahren einsetzen wird.

Az.: 28.6.9-002/006

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