Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 43/2007 vom 12.12.2006

Software zur Kinderbetreuungsbörse

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW hat aktuell auf eine Software zur Kinderbetreuungsbörse aufmerksam gemacht, die im Jugendamtsbezirk Düsseldorf bereits realisiert worden ist. Die Software ermöglicht ein ergonomisches und zielgruppenorientiertes Angebot. Die virtuelle Kinderbetreuungsbörse des Jugendamtes Düsseldorf ist deshalb auch durch Verlinkung in das Internetangebot des MGFFI aufgenommen worden.

Die Software wurde durch das ISKA im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt und wird allen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Interesse einer Erhöhung der Transparenz bei den Kinderbetreuungsangeboten bietet das MGFFI den Städten und Gemeinden, die diese Software nutzen, an, dieses Angebot in das Internetangebot des MGFFI aufzunehmen.

Gleichzeitig weist das MGFFI auch auf das Fachkräfteportal (www.jugendhilfeportal.de) der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) zusammen mit dem Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) hin. Dieses Portal spricht zwar inhaltlich eine andere Zielgruppe als die der virtuellen Kinderbetreuungsbörse an, hat sich aber auch zum Ziel gesetzt, Informationen zu den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder anzubieten.

Des Weiteren macht das MGFFI auf ein Projekt aufmerksam, das in Ostwestfalen-Lippe realisiert wurde. Hier wurde im Rahmen eines aus Mitteln der europäischen Sonderfonds (ESF) geförderten Projektes eine Datenbank aufgesetzt, die Informationen über alle Tageseinrichtungen für Kinder in diesem Bereich enthält (http://www.kinderbetreuung-owl.de/). Nach Abschluss des Projektes sind die Projektträger daran interessiert, dieses Angebot aufrecht zu erhalten und auch zu erweitern. Städte und Gemeinden, die sich dafür interessieren, können sich mit dem Projektträger „Frauen fördern Frauen e.V.“ (Ansprechpartnerin Frau Paetzold) in Verbindung setzen.

Abschließend hält das MGFFI seine Auffassung fest, dass ein sich selbst tragendes überregionales Netz für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine annehmbare Entlastung bei der Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 (4) des SGB VIII darstellen kann.

Az.: III 722-1

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