Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 182/2020 vom 30.03.2020

Sofortprogramm für bessere Mobilität von Klinikpersonal

Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Sofortprogramm zur Unterstützung von Klinikpersonal in der Corona-Pandemie aufgelegt. Beschäftigte in Akutkrankenhäusern sollen für die Fahrt zur Arbeit kostenlos ein Mietfahrzeug einer Autovermietung nutzen können, die flächendeckend in Nordrhein-Westfalen Niederlassungen betreibt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Klinikpersonal trotz des aktuell eingeschränkten SPNV-Angebots mobil bleibt – und das Infektionsrisiko durch Fahrten mit Bus und Bahn reduziert wird.

Das Sofortprogramm zur Bereitstellung kostenloser Leihwagen startet am Mittwoch, 01. April, und läuft vorerst bis zum 31. Mai 2020. Antragsberechtigt ist Klinikpersonal von Akutkrankenhäusern und sonstigen Kliniken, soweit sie an der Versorgung von Akutpatienten im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus beteiligt sind.

Das Verkehrsministerium hat die Bezirksregierung Münster mit der zentralen Abwicklung des neuen Förderprogramms beauftragt. Ab Montag, 30.03.2020 steht auf der Homepage der Bezirksregierung unter

https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderung_corona/mobilitaet_klinikpersonal/index.html

das Antragsformular zum Download zur Verfügung. Der Vordruck „Nachweis der Berechtigung des Klinikpersonals zur Vorlage bei der teilnehmenden Autovermietung“ muss heruntergeladen und vollständig ausgefüllt werden (auch vom Arbeitgeber).

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter:

https://www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Sofortprogramm-fuer-bessere-Mobilitaet-von-Klinikpersonal/index.php

https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html

Damit möglichst viele Leihwagen für das kostenlose Angebot zur Verfügung stehen, sollen Autovermieter ihren Antrag auf Teilnahme am Programm bis spätestens Sonntag, 29. März, um 24:00 Uhr bei der Bezirksregierung Münster stellen. Voraussetzung ist, dass Autovermieter flächendeckend Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen haben, Leihwagen zur Verfügung stellen können und sich verpflichten, Leihwagen zu den festgelegten Förderbestimmungen an berechtigtes Klinikpersonal zu verleihen. Den Antrag finden Autovermieter unter:

www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Sofortprogramm-fuer-bessere-Mobilitaet-von-Klinikpersonal/Foerderauf-Ersatzmobiltaet_Autovermietungen.pdf

Az.: 33.0-004/001

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