Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 321/2020 vom 29.04.2020

Soforthilfe für Tierheime

Nordrhein-westfälische Tierheime können Anträge auf finanzielle Unterstützung bezogen auf Futterkosten stellen. Das Antragsformular kann bis zum 30.04.2020 auf der Webseite des Umweltministeriums unter https://url.nrw/Futterkostenförderung heruntergeladen werden. Mit Ende des Monats (Poststempel) endet die Antragsfrist. Zur Unterstützung der Einrichtungen in der aktuellen Krisenlage stellt das Land 400.000 Euro zur Verfügung. Pro Einrichtung kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro ausgezahlt werden. Antragsberechtigt sind bereits vor dem 31.12.2019 tätige, gemeinnützige Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die eine gültige Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz haben.

Az.: 27.3.2 qu

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