Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 201/2012 vom 13.03.2012

Sockelbeträge für Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Der Bundestag hat den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes in geänderter Fassung angenommen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Sockelbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 35.000/70.000 Euro angehoben. Der Finanzausschuss des Bundestages hatte in den Gesetzentwurf allerdings mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen aufgenommen: 

  • Änderung des Umsatzsteuergesetzes zur Aufhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Pferde 
  • Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Steuerbefreiung der Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung unentgeltlich oder verbilligt überlassener Software und 
  • Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Beschränkung des steuerfreien Bezugs von Auslandsdividenden nach einem Doppelbesteuerungsabkommen.  

Der Bundesrat hatte beim ersten Durchgang des ursprünglichen Gesetzentwurfs am 16. Dezember 2011 keine Einwendungen erhoben. Wir werden Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahren selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Az.: IV 921-03

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