Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 255/2012 vom 02.04.2012

Sockelbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Die StGB NRW-Geschäftsstelle hatte wiederholt über die Beratungen über die anzuwendenden Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die Jahre 2012 bis 2014 informiert (vgl. zuletzt Schnellbrief Nr. 163 v. 17.11.2011). Es hatte sich dabei zuletzt eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat für eine Anhebung der Sockelbeträge auf 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete abgezeichnet.

Der Bundesrat hat jetzt am 30.03.2012 dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften zugestimmt. Damit ist die Anhebung der Sockelbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 35.000/70.000 Euro beschlossen. Die neuen gemeindescharfen Schlüsselzahlen auf dieser Basis waren den StGB NRW-Mitgliedskommunen bereits mit Schnellbrief Nr. 163 v. 17.11.2011 mitgeteilt worden.

Az.: IV/1 921-03

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