Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 588/2000 vom 20.10.2000

Sitzung des StGB NRW-Ausschusses für Schule, Kultur und Sport

Am 28./29.09.2000 hat in Paderborn die 80. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des StGB NW stattgefunden. Im Rahmen der zweitägigen Sitzung waren zu verschiedenen Themen Gäste als Berichterstatter eingeladen. So hat Herr Roland Berger, Geschäftsführer des Projektbüros der e-nitiative.nrw, einen Überblick über die Ziele, den aktuellen Stand und die Perspektiven der e-nitiative.nrw gegeben. Herr Rainer Hammelrath, Geschäftsführer des Landesverbandes der Volkshochschulen hat über das von dem Volkshochschulverband erarbeitete modulare Konzept der Lehrerfortbildung und über die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes berichtet. Herr Dr. h.c. Eulering, Vizepräsident des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, hat die Forderung des Landessportbundes NRW nach einem Sportfördergesetz bekräftigt.

Gegenstand der Sitzung waren darüber hinaus u.a. das Paderborner Konzept "Schulen ans Netz", das Schülerticket NRW, die Ausstattungsinitiative Deutschen Telekom und der Entwurf der Schwimm- und Beadebeckenwasserverordnung des Bundes sowie die kommunale Nachwuchsförderung im Sport in Paderborn. Zum Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaft zur Sportentwicklungsplanung hat der Ausschuß folgenden Beschluß gefaßt:

  1. Der Ausschuß begrüßt, daß durch die vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene vorgenommene praxisorientierte Überarbeitung des "Leitfadens zur Sportentwicklungsplanung" den Städten und Gemeinden ein Instrument zur Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten und damit eine Entscheidungshilfe für Investitionsentscheidungen an die Hand gegeben wird. Er schließt sich der Empfehlung der Sportministerkonferenz vom Dezember 1999 an die Städte und Gemeinden an, sich bei ihrer Sportentwicklungsplanung an der Methode des Leitfadens zu orientieren.
  2. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß eine vom Verwaltungsaufwand her vertretbare Umsetzung der Methodik des Leitfadens gerade in kleineren Städten und Gemeinden nur gelingen kann, wenn eine praxisorientierte Software zur Erfassung und Auswertung der Daten zur Verfügung steht. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft wird gebeten, seine früheren Aussagen zur Erstellung einer solchen Software einzuhalten.
  3. Der Ausschuß hält es für mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht nicht vereinbar, das Vorhandensein von Sportstättenentwicklungsplänen nach der Methodik des Leitfadens zur Voraussetzung für die Gewährung von Landesmitteln für den Sportstättenbau zu machen. Eine derartige Verknüpfung lehnt der Ausschuß deshalb nachdrücklich ab.

Die nächste Sitzung des Schul- Kultur und Sportausschusses des StGB NW findet am 4. April 2000 in der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes in Düsseldorf statt.

Az.: IV/2

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