Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 34/2004 vom 18.12.2003

Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses

Am 26. November 2003 fand in Bergheim die 87. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen statt.

Nachdem die Stadt Bergheim das Projekt „erftbib – Die digitale Bibliothek im Erftkreis“ vorstellte, befaßte sich der Ausschuß schwerpunktmäßig mit dem Referentenentwurf zum Schulgesetz. Der Ausschuß begrüßte grundsätzlich die Absicht des Landes, bestehende gesetzliche Regelungen zu reduzieren und in ein einheitliches Schulgesetz zu überführen. Positiv aufgenommen wurden insbesondere die Regelungen zu Dependancen und Verbundschulen sowie zur finanziellen Selbstständigkeit der Schulen, weil hierdurch der Gestaltungsspielraum der Schulträger erweitert wird. Der Ausschuß stellte allerdings fest, daß in dem Referentenentwurf kaum Elemente zur Verbesserung des Schulsystems als Reaktion auf das schlechte Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler bei der PISA-Studie enthalten sind, insbesondere fehlt nach wie vor ein schlüssiges Gesamtkonzept des Landes zur Verbesserung des Schulsystems.

Kontrovers wurde die Frage diskutiert, ob der Regelung des § 97 des Referentenentwurfes, wonach der Schulträger einen Schulkostenbeitrag erheben kann, wenn eine Schule mindestens zu einem Viertel von Schülerinnen und Schülern besucht wird, die nicht aus dem Gemeindegebiet des Schulträgers kommen. Im Ergebnis sprach sich der Ausschuß mehrheitlich für diese Regelung aus.

Unter einem weiteren Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Ausschuß nochmals mit dem Positionspapier zur Entwicklung des Schulwesens, das von einer vom Ausschuß eingerichteten Arbeitsgruppe erstellt worden ist. Der Ausschuß nahm dieses Papier mit Zustimmung zur Kenntnis, das nunmehr noch im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes beraten wird.

Auf der Tagesordnung stand schließlich der Änderungsentwurf des MSJK NRW hinsichtlich der einzelnen Erlasse bzw. Richtlinien zur Offenen Ganztagsschule. Insoweit lehnte der Ausschuß schulträgerbelastende Veränderungen bei einzelnen Bestimmungen zur Offenen Ganztagsschule mit Nachdruck ab, insbesondere sollten die Schulträger nach wie vor die Möglichkeit haben, bestehende Hortangebote bis mindestens zum Jahr 2007 vollständig weiterzuführen. Abgelehnt wurde auch die Vorlage eines Raumprogramms für die Offene Ganztagsschule. Die Geschäftsstelle hat zwischenzeitlich eine Stellungnahme zu den Entwürfen abgegeben. Diese kann abgerufen werden im Intranetangebot des StGB NRW unter Fachinformationen und Service\Schule, Kultur und Sport\Schule\Offene Ganztagsschule\Stellungnahme vom 14. November 2003.

Az.: IV/2

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