Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 660/2002 vom 05.11.2002

Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses

Am 25. September 2002 fand in Grevenbroich die 84. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen statt. Der Vorsitzende des Ausschusses und Bürgermeister der ausrichtenden Stadt, Herr Hoer, begrüßte die anwesenden Mitglieder des Ausschusses und stellte die Stadt Grevenbroich vor.

Inhaltlich hat sich der Ausschuß schwerpunktmäßig mit der offenen Ganztagsschule beschäftigt (vgl. Mitt. vom 5.8.2002, lfd. Nr. 464/2002). Ministerialdirigent Dr. Schulz-Vanheyden aus dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW hat über Vorstellungen des Landes informiert. Danach sollen bis zum Jahr 2007 an 2/3 der Grundschulen Ganztagsschulplätze für rd. ein Viertel der Grundschulkinder zur Verfügung stehen. Langfristig beabsichtigt das Land, die vorhandenen Landesmittel für Horte, das Programm SIT und die schulischen Programme 8 bis 1 sowie 13 plus zu bündeln.

Die Kommunen sollen eigene Mittel, die Mittel der freien Träger sowie Elternbeiträge einsetzen können. Sie sollen auf der Basis einer neuen Richtlinie Mittel für Zuwendungen erhalten. Hinsichtlich der Finanzierung setzt das Land zunächst auf die Mittel, die freiwerden, wenn kommunale Horte aufgelöst werden. Daher sollen zunächst auch nur diejenigen eine Landesförderung erhalten, die über einen kommunalen Hort verfügen. Zudem ist das Land der Auffassung, daß die Kommunen das Personal für den Nachmittagsbereich übernehmen sollen.

Nach einer intensiven Diskussion hat der Ausschuß mehrheitlich folgenden Beschluß gefaßt:

"1. Die Zielsetzung der Landesregierung, bis 2005 auf der Basis von 2000 mindestens 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze für Kinder zu schaffen, ist grundsätzlich zu begrüßen, muß sich aber vor allem an den auch zukünftig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln messen lassen.

2. Der Ausschuß unterstützt vom Grundsatz her das Vorhaben des Landes, als Reaktion auf die Ergebnisse der PISA-Studie den überwiegenden Teil der Grundschulen zu "Offenen Ganztagsgrundschulen" auszubauen. Kleine und größere Kommunen müssen allerdings gleichermaßen und zeitgleich die Möglichkeit zu einem derartigen Ausbau erhalten.

3. Um eine Verbesserung des Bildungssystems durch einen Ausbau der Halbtagsschulen zu "Offenen Ganztagsschulen" zu erreichen, ist ein pädagogisches und finanzielles Gesamtkonzept erforderlich, das von Jugendhilfe, Schulträgern, freien Wohlfahrtsverbänden und Eltern mitgetragen wird. Notwendig ist insbesondere ein verstärktes, dauerhaftes und gesetzlich abgesichertes finanzielles Engagement des Landes. Das pädagogische Gesamtkonzept muß sich nicht nur auf den Vormittag, sondern auch auf den Nachmittag erstrecken. Für den pädagogischen Bereich ist insgesamt das Land zuständig. Hieraus folgt der Grundsatz, daß sämtliche Personalkosten einschließlich des nichtlehrenden Betreuungspersonals vom Land zu tragen sind.

4. Im Rahmen des Ausbaus von Grundschulen zu "Offenen Ganztagsgrundschulen" ist eine verstärkte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe sinnvoll. Eine solche Zusammenarbeit darf allerdings nicht zur Folge haben, daß die Betreuung von Ganztagsgrundschulen entgegen dem gesetzlichen Auftrag des KJHG zu einem "Regelversorgungsauftrag" der kommunalen Jugendhilfeträger ausgeweitet wird. Inwieweit z.B. eine Kommune im Falle eines Umbaus eines kommunalen Hortes eigene Mittel für den Ausbau von offenen Ganztagsgrundschulen zur Verfügung stellt, bleibt ihr selbst überlassen. Die Regelversorgung von Schulkindern mit schulischen Betreuungsmaßnahmen an Ganztagsgrundschulen ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Jugendhilfe."

Der Ausschuß hat sich zudem mit den Ergebnissen der PISA-Studie beschäftigt und festgestellt, daß es seitens des Landes lediglich erste Reaktionen auf das schlechte Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler bei der PISA-Studie erfolgt sind. Erforderlich sei aber ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Verbesserung des Bildungssystems in Nordrhein-Westfalen. Daher beabsichtigt der Ausschuß eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Vorschläge zur Verbesserung des Bildungssystems erarbeitet und diese dem Land zur Umsetzung vorlegt.

Ferner stand ein Support-Konzept für Nordrhein-Westfalen auf der Tagesordnung. Hierzu hat die e-nitiative.nrw eine Orientierungshilfe erstellt. Der Ausschuß hat sich mit der Frage beschäftigt, ob diese Orientierungshilfe veröffentlicht werden kann, obwohl bislang eine Vereinbarung über den Support mit dem Land nicht zustande gekommen ist. Der Ausschuß hat sich insoweit für eine Veröffentlichung ausgesprochen, sich die Orientierungshilfe jedoch nicht als Empfehlung an die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes zu eigen gemacht.

Hinsichtlich des Referentenentwurfes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sprach sich der Ausschuß nochmals gegen eine Sozialstaffelung des Elternanteils über den Lernmitteln aus. Die mit dem Referentenentwurf vorgeschlagene Sozialstaffelung sei viel zu verwaltungsaufwendig.

Ferner hat sich der Ausschuß mit der Kürzung der Kultur- und Sportförderung durch das Land beschäftigt. Insbesondere hat er eine Rückgängigmachung der vorgesehenen Kürzungen der Bibliotheksförderung der regionalen Kulturpolitik beschlossen. Darüber hinaus soll auch die beabsichtigte 10%-ige Kürzung im Bereich der Weiterbildung rückgängig gemacht werden. Schließlich hat sich der Ausschuß gegen eine Kürzung der Übungsleiterpauschale im Bereich Sport ausgesprochen.

Az.: IV/2

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