Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 376/2002 vom 05.07.2002

Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses

Am 24. April 2002 fand in Alsdorf die 83. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW statt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Bürgermeister Hoer, Grevenbroich, begrüßte zunächst die anwesenden Mitglieder des Ausschusses. Sodann richtete der Bürgermeister der gastgebenden Stadt Alsdorf, Herr Schwake, ein Grußwort an die Teilnehmer und stellte die Stadt Alsdorf vor.

Inhaltlich beschäftigte sich der Ausschuß insbesondere mit den Schlußfolgerungen aus der im Dezember 2001 veröffentlichen PISA-Studie. Von seiten der Geschäftsstelle wurden im einzelnen die Ergebnisse der PISA-Studie und die landesseitig beabsichtigten Schlußfolgerungen erläutert. Thematisiert worden ist in diesem Zusammenhang insbesondere das Vorziehen des Einschulungsstichtages und der Bildungsauftrag des Kindergartens.

Des weiteren hat sich der Ausschuß mit den Ganztagsangeboten für Schulkinder in Schulen beschäftigt. Geschäftsstellenseitig ist hierzu ein Thesenpapier zum Ausbau von Ganztagsangeboten für Schulkinder erstellt worden, welches auch in einer ad-hoc-Arbeitsgruppe überarbeitet worden ist. Aus diesem Papier geht eindeutig hervor, daß das Betreuungspersonal vom Land zu finanzieren ist. Der Ausschuß hat dieses Thesenpapier mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.

Auf der Tagesordnung standen ferner der Übergang vom Schulträgerprinzip zum Wohnortprinzip bei der Schülerfahrkostenverordnung und eine Vereinbarung hinsichtlich des Support-Konzeptes an Schulen. Im Ausschuß bestand hinsichtlich des Supports von neuen Medien an Schulen Einigkeit darüber, daß eine Vereinbarung mit dem Land anzustreben ist. Folgender Beschluß ist zu der Thematik gefaßt worden:

"1. Zur Wartung und Pflege der Multimediaeinrichtungen der Schulen ist es sinnvoll, wenn die Schulen wie auch der Schulträger im Rahmen einer definierten Arbeitsteilung und eines abgestimmten Kommunikationsprozesses gemeinsam für funktionierende Systeme Sorge tragen.

2. Die technische Wartung der Geräte der Schulen soll dementsprechend gemeinsam vom Land und den Kommunen geleistet werden. Sinnvoll ist eine Abgrenzung zwischen First-Level-Support, für den die Schulen zuständig sind, und einem Second-Level-Support, den die Kommunen gewährleisten.

3. Der Ausschuß nimmt den Entwurf einer Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden NRW über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen mit Zustimmung zur Kenntnis. Die nähere Beschreibung der Aufgaben des First-Level-Supportes und des Second-Level-Supportes (Anlagen 1.1 und 1.2 des Vertragsentwurfes) sollte von Praktikern aus den Mitgliedskommunen nochmals auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden.

4. Der Ausschuß hält ungeachtet der beabsichtigten Vereinbarung an seiner Forderung nach einer grundsätzlichen Neuverteilung der Lasten im Schulwesen durch eine Reform der Schulfinanzierung fest."

Az.: IV/2

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