Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 530/1996 vom 20.11.1996

Sitzung des Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschusses am 26.09.1996

Am 26. September 1996 fand unter Vorsitz von Herrn Gemeindedirektor Thyen, Ascheberg, die 67. Sitzung des Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschusses des NWStGB in Düsseldorf statt. Schwerpunkte der Sitzung waren Überlegungen der Landesregierung zu einem Dritten Ausführungsgesetz zum KJHG, die Überprüfung kommunaler Leistungsgesetze im Sozialbereich, die sachliche Zuständigkeit für die Pflegestufe O, das sozialpolitische Forderungspapier des DStGB, die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz sowie Fragen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes.

Zu den Überlegungen eines Dritten AG-KJHG wies der Ausschuß in Übereinstimmung mit dem Präsidium des NWStGB darauf hin, daß einem Dritten Ausführungsgesetz nicht zugestimmt werden könne, das weitere finanzielle Belastungen für die Kommunen vorsehe und Standards bei der Aufgabenerfüllung setze. Ein endgültiger Detailbeschluß bleibt der Vorlage eines konkreten Gesetzentwurfs vorbehalten. Der Ausschuß hat zur weiteren Beratung eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Im Zusammenhang mit der sachlichen Zuständigkeit für die sog. "Pflegestufe O" hält der Ausschuß eine abschließende Beschlußfassung erst dann für möglich, wenn die Landschaftsverbände verläßliche Zahlen über die finanziellen Auswirkungen vorgelegt haben. Der Ausschuß sieht aus Gründen der Verwaltungsökonomie eine einheitliche Zuständigkeit für notwendig an. Im übrigen nahm der Ausschuß mit Unverständnis und Verärgerung die unterschiedlichen Begutachtungen der MDKs Nordrhein und Westfalen-Lippe zur Kenntnis. Dies sei im Sinne der Betroffenen ein unhaltbarer Zustand. Der Ausschuß appelliert an die MKDs in Nordrhein-Westfalen , einheitliche Begutachtungsmaßstäbe zugrunde zu legen. Hintergrund dieser Forderung ist die Tatsache, daß im Landesteil Westfalen-Lippe im stationären Bereich wesentlich mehr Anträge auf Einstufung in die Pflegestufen 1 bis 3 abgelehnt und darüber hinaus in einem sehr viel geringeren Umfang die Pflegestufe 3 zugeordnet wurde als im Rheinland.

Breiten Raum in der Ausschußsitzung nahm das von der Hauptgeschäftsstelle des DStGB vorgelegte sozialpolitische Forderungspapier ein. Hintergrund dieses Papiers ist das Erfordernis zur Festlegung bestimmter kommunaler Grundsatzpositionen im Sozialbereich. Unter anderem wird in diesem Positionspapier der Wegfall kostentreibender Standards sowohl im Personal- wie auch im Baubereich, die Überprüfung sämtlicher Leistungsansprüche, die Beendigung des Leistungswirrwarrs bei den Sozialleistungen und die Ersetzung durch eine größere Zielgenauigkeit sowie auch eine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten gefordert. In der Ausschußdiskussion wurde das Positionspapier im Grundsatz einvernehmlich begrüßt. Dies gilt insbesondere für die Einforderung eines stärkeren bürgeschaftlichen Engagements und einer daraus resultierenden Verpflichtung der Bürger, für ihre Mitmenschen Sorge zu tragen.

Im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz fand ein Erfahrungsaustausch statt. Dabei wurde deutlich, daß es den Städten und Gemeinden nur mit enormer Kraftanstrengung gelungen sei, den Rechtsanspruch zum derzeitigen Zeitpunkt einigermaßen befriedigen zu können. Gleichwohl müsse man aber mit Sorge dem 01.02.1997 entgegensehen, da zu diesem Zeitpunkt keine Einschulungen stattfinden und somit ein echter zusätzlicher Bedarf entstünde.

Az.: II

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln

Die 48. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln fand am 08.11.1996 im Rathaus der Stadt Sankt Augustin statt. Der neue Vorsitzende, Herr Stadtdirektor Feller, Erkelenz, konnte neben den zahlreich erschienenen Vertreterinnen und Vertretern aus den Mitgliedskommunen Frau Bürgermeisterin Riefers von der gastgebenden Stadt Sankt Augustin, Herrn Dr. Becker von der Bezirksregierung Köln, Herrn Oberkreisdirektor Kühn vom Rhein-Sieg-Kreis, Herrn Stadtdirektor Puchert, Alsdorf, als stellvertretenden Vorsitzenden sowie Herrn GPM Heinrichs, Herrn 1. Beigeordneten Dr. Schneider und Herrn Referenten Gerbrand von der Geschäftsstelle als Referenten begrüßen. Sein besonderer Gruß galt dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Herrn Stadtdirektor a.D. Dr. Quasten.

In einem einführenden Grußwort hieß Bürgermeisterin Riefers die Tagungsteilnehmer willkommen, stellte die Stadt Sankt Augustin in ihrer geschichtlichen Entwicklung dar und ging auf aktuelle Entwicklungen ein.

In einem weiteren Grußwort hob Oberkreisdirektor Kühn die von Stadtdirektor a.D. Dr. Quasten geleistete Arbeit hervor und ging dann auf die Situation des Rhein-Sieg-Kreises ein. Sein besonderes Augenmerk galt der kommunalen Finanzausstattung, wobei er ausführte, daß aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz eine strukturelle Benachteiligung des ländlichen Raums folge. Insbesondere werde nicht ausreichend gewürdigt, daß auch der ländliche Raum Leistungen für die Großstädte erbringe.

Den ersten Themenschwerpunkt der Tagung bildete das Referat von Geschäftsführendem Präsidialmitglied Heinrichs mit dem Titel "Ist die kommunale Finanzkrise zu überwinden?". Einleitend machte Geschäftsführendes Präsidialmitglied Heinrichs deutlich, daß die Antwort auf diese Frage nur "Ja" lauten könne; die entscheidende Frage sei, wie dies gewährleistet werden könne. Die schlechte Lage der Kommunalfinanzen offenbare eine Strukturkrise. Um gegenzusteuern, müsse der Stellenwert der kommunalen Selbstverwaltung stärker betont werden. Auf der Einnahmenseite lasse sich eine Strukturverbesserung nur durch eine gesunde Steuerbasis erreichen. Insbesondere sei zu fordern, daß im Jahressteuergesetz 1997 auf die Ersetzung der Gewerbekapitalsteuer durch eine Beteiligung an der Umsatzsteuer verzichtet werde, da bis heute keine akzeptablen Vorschläge seitens des Bundesministeriums der Finanzen vorlägen. Hierbei müsse insbesondere berücksichtigt werden, daß eine Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer für die südlichen Bundesländer günstiger sei als beispielsweise für Nordrhein-Westfalen. Notwendig sei die vom Städte- und Gemeindebund seit langem geforderte grundlegende Gemeindefinanzreform. Zu einer vollständigen Abschaffung der Gewerbesteuer dürfe es nicht kommen, da so das für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort wichtige Band zwischen Kommune und Wirtschaft zerschnitten werde.

Sodann ging Geschäftsführendes Präsidialmitglied Heinrichs auf die Gesichtspunkte der Aufgabenüberprüfung und des Abbaus von Doppelverwaltungen ein. Besonderes Gewicht maß er dem Prozeß der Verwaltungsstrukturreform bei, deren Ziel Produktivitätssteigerungen in der Verwaltung seien. Kritisch überprüft werden müßte auch die Funktion der Landschaftsverbände. Viele Aufgaben der Landschaftsverbände könnten auch von Kreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen werden. Sodann ging Geschäftsführendes Präsidialmitglied Heinrichs auf das Ifo-Gutachten und auf Mängel in der Struktur des Finanzausgleichs z.B. bei der Bemessung des Hauptansatzes ein. Auf der Grundlage des in Kürze erwarteten Gutachtens von Herrn Junkernheinrich werde der Verband eine Verfassungsklage vorbereiten. In diesem Zusammenhang berichtete GPM Heinrichs auch über den Stand des Verfahrens gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, in dem am 9. Dezember eine Entscheidung verkündet werde. Als allgemeines Problem der kommunalen Finanzausstattung sprach er die Forderung an, daß die allgemeinen Finanzzuweisungen stärkeren Vorrang vor Zweckzuweisungen haben sollten.

Zum Abschluß seines Vortrages begrüßte GPM Heinrichs den von Bürgermeisterin Riefers eingebrachten Vorschlag einer Resolution zum Thema "Kommunalkommission". Er verwies in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Rheinland-Pfalz, wo eine entsprechende Institution errichtet worden sei.

Anknüpfend an den letzten Punkt erläuterte sodann der Vorsitzende, Stadtdirektor Feller, den Resolutionsvorschlag und stellte heraus, daß es um die Unterstützung eines vom Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes gefaßten Beschlusses gehe. Nach einer lebhaften Diskussion des Referats und des Resolutionsvorschlags unter Einbeziehung des Plenums beschloß die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung wie folgt:

"Die gemeindliche Selbstverwaltung ist ein tragender Grundsatz unserer Verfassung. Kommunale Selbstverwaltung sichert und garantiert die demokratisch legitimierte Entwicklung und Gestaltung der örtlichen Gemeinschaft. Die Bewahrung des notwendigen Handlungs- und Entfaltungsspielraums der kommunalen Selbstverwaltung ist ohne eine effektive Beteiligung der kommunalen Ebene am Gesetzgebungsverfahren sowie an anderen Rechtssetzungsakten des Landes NRW undenkbar.

Die Arbeitsgemeinschaft des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes im Regierungsbezirk Köln unterstützt nachdrücklich die Forderung des Präsidiums des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, beim Innenministerium eine Kommunalkommission einzurichten.

Damit verbunden ist die Forderung, die Geschäftsordnung des Landtages dahingehend zu ergänzen, daß die Stellungnahmen der Kommunalkommission rechtzeitig den zuständigen Ausschüssen zugeleitet werden und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vor Beschlußfassung in den jeweiligen Ausschüssen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten."

Im zweiten Referat berichtete 1. Beigeordneter Dr. Schneider, Geschäftsstelle, über die vom Bundeskabinett beschlossene Energierechtsreform, die für die Kommunen gravierende Probleme mit sich bringe. Geplant sei, die verschlossenen Versorgungsgebiete aufzuheben und das ausschließliche Wegerecht in ein einfaches Wegerecht umzuwandeln. Damit entfalle das bisherige ausschließliche Recht der Gemeinden, sich die jeweils geeignetsten Versorgungsunternehmen für ihr Gebiet selbst auszuwählen. Die Aufgabe der leitungsgebundenen Energieversorgung wäre somit keine öffentliche Aufgabe mehr, sondern würde als Jedermannrecht ausgestaltet. Um die Erfüllung des Vertrages zwischen einem Kunden und einem von ihm ausgewählten Energieanbieter sicherzustellen, würden die Gemeinden gezwungen, über ihre Netze die Energie zum Kunden durchzuleiten. Gleichzeitig würden sie verpflichtet, jedem Bewerber ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dessenungeachtet solle aber die Pflicht der Gemeinden, jeden Kunden zu versorgen, der sich an sie wendet, bestehenbleiben.

Nachfolgend ging 1. Beigeordneter Dr. Schneider ausführlich sowohl auf die Prämissen als auch auf die zu erwartenden Folgen der Reform ein. So stellte er insbesondere die These des Bundeswirtschaftsministers in Frage, ein niedrigeres Strompreisniveau lasse sich schon allein über ein Mehr an Wettbewerb erreichen. Abgesehen von der Irrigkeit dieser Annahme benachteilige ein Wettbewerb, der nur über den Preis geführt wird, kommunale Unternehmen gegenüber Energieversorgungsunternehmen mit hohen Gewinnreserven. Der angestrebte Wettbewerb werde sich allenfalls vorübergehend einstellen. Verfassungsrechtlich bedenklich sei der mit dem Konzept des Wirtschaftsministeriums verbundene Eingriff in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht. Die Energieversorgung sei - wie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht bestätigt haben - ein Teil der von den Kommunen zu leistenden öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Beeinträchtigung der Regelungskompetenz der Gemeinden durch die Aufhebung geschlossener Versorgungsgebiete und die Abschaffung ausschließlicher Wegerechte sei mit der Hoffnung auf niedrigere Energiepreise für einen Teil der Stromkunden nicht zu rechtfertigen. Der zweite für die Kommunen besonders wichtige Aspekt betreffe die Konzessionsabgaben. Da die Kommunen nach der Reform nicht mehr in der Lage wären, exklusive Wegerechte zu gewähren, müsse von einer Halbierung des Konzessionsabgabevolumens ausgegangen werden.

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes befremdlich sei insbesondere, daß das nationale Konzept weit über den Inhalt der Richtlinie hinausgehe, auf die sich die Energieminister der Europäischen Union im Juli d.J. geeinigt haben. Die Richtlinie sehe die Möglichkeit einer schrittweisen Öffnung des Strommarktes vor; die Bundesregierung sei jedoch nicht bereit, diese Möglichkeiten zur Einschränkung des Wettbewerbsprinzips im Interesse gemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte auszuschöpfen.

Das dritte Schwerpunktreferat des Tages mit dem Titel "Zur Situation nach dem Scheitern der dritten Stufe der Gesundheitsstrukturreform" wurde im Einvernehmen mit Referent Gerbrand, Geschäftsstelle, angesichts der fortgeschrittenen Zeit vertagt.

Im abschließenden Tagesordnungspunkt "aktuelle kommunalpolitische Tagesfragen" erläuterte GPM Heinrichs unter Hinweis auf entsprechende Rückfragen von Mitgliedskommunen nochmals die rechtlich zulässigen Entscheidungen bei der Umstellung der Verwaltungsspitze.

Zum Abschluß der Tagung würdigte GPM Heinrichs nochmals die von Stadtdirektor a.D. Dr. Quasten geleistete Arbeit und sprach ihm den Dank des Verbandes aus.

Az.: II/1 00

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