Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 47/2003 vom 05.01.2003

Sitzung des Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschusses

Am 13.11.2002 fand in Frechen die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit statt. Ausschußvorsitzender 1. Beigeordneter Dr. Weller begrüßte die Mitglieder und Gäste des Ausschusses. Seinen besonderen Dank sprach er den Gastgebern Bürgermeister Meier, Frechen, sowie der Leiterin des Seniorenstifts Elisa, Frau Römer, aus. Im Anschluß hieran stellte Frau Römer kurz die Elisa Seniorenstift GmbH, die zur Doblinger Unternehmensgruppe gehört, vor. Nach einem Grußwort durch Bürgermeister Meier erläuterte Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, in Vertretung des durch eine Sondersitzung des Landtags-Sozialausschusses verhinderten Ministerialdirigenten Kinstner, MASQT, die Hintergründe und Vorschläge der Eckpunkte der Landesregierung zur Novellierung des Landespflegegesetzes sowie die Position des StGB NRW. Ferner ging er auf den Landeshaushalt 2003 und seine Auswirkungen auf die Kommunen ein. Die Landesregierung habe in verschiedenen Gesprächen des Städte- und Gemeindebundes sowie der von ihm derzeit geführten Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF) wiederholt auf ihre Bemühungen verwiesen, die Grundstrukturen der Fürsorge und der Daseinsvorsorge nicht anzutasten.

Empfindlich tangiert seien die Kommunen im Jugend- und Sozialbereich im wesentlichen durch Kürzungsplanungen bei der Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung, bei der Kinder- und Familien- sowie der Altenerholung, beim Jugendwohnen sowie bei der offenen und verbandlichen Jugendarbeit, bei den Schulen für Körperbehinderte, bei der Suchtpolitik, bei der Finanzierung ambulanter komplementärer Dienste sowie durch den umfassenden Umbau der arbeitsmarktpolitischen Förderung durch eine stärkere Einbeziehung von EU-Kofinanzierung und dadurch schärfere Fördervoraussetzungen. Auf der anderen Seite sei eine Ansatzerhöhung u.a. bei der Betriebskostenförderung im Kindergartenbereich, bei der Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund oder erheblichen Sprachdefiziten, beim Programm Schüler in Tageseinrichtungen sowie beim Maßregelvollzug festzustellen.

Die LAGÖF habe schriftlich an die Landtagsfraktionsvorsitzenden appelliert, eine Überprüfung der von der Landesregierung vorgeschlagenen Sparmaßnahmen vorzunehmen, den Kommunen und den freien Trägern verläßliche Planungs- und Finanzierungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, eine Kumulation von Kürzungseffekten bei einzelnen Personengruppen zu vermeiden und vor allem die mangelnden Kompensationsmöglichkeiten der Kommunen in finanziell äußerst angespannten Zeiten zu berücksichtigen.

Zur Reform der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe verdeutlichte Beigeordneter Giesen die Notwendigkeit, die beiden Anspruchssysteme stärker aufeinander zuzuführen und eine verbindlichere Zusammenarbeit der großen Verwaltungsblöcke zu erreichen. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß die besondere Rolle der kreisangehörigen Städte und Gemeinden - die in NRW erhebliches Engagement im Bereich der Hilfe zur Arbeit zeigen und stärker in die Durchführung der Sozialhilfeaufgaben einbezogen sind als in anderen Bundesländern - bei den Gesetzgebungsaktivitäten zur Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe Berücksichtigung finden muß. Bei der Einrichtung der Job-Center muß über die Einbeziehung kommunaler Dienstleistungen einschließlich der hierzu festzulegenden Konditionen vom örtlichen Sozialhilfeträger unter Einbeziehung aller tangierten Städte und Gemeinden verhandelt werden.

Angesichts der Bedeutung der Schnittstelle eines neuen Arbeitslosengeldes II einerseits und eines neuen Sozialgeldes andererseits kann insbesondere die Entscheidung über das Vorliegen der Erwerbsfähigkeit im Einzelfall nicht ohne Beteiligung des örtlichen Sozialamts getroffen werden. Der Ausschuß setzt sich nachdrücklich dafür ein, daß die Erfahrungen aus dem Modellprojekt "Sozialagenturen" in die laufenden Beratungen der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen und die weiteren Gesetzgebungsarbeiten einfließen.

Zum Ausbau der Ganztagsbetreuungstellte Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle, die Absicht der Landesregierung dar, die Ganztagsbeschulung im Grundschulbereich auszubauen und dabei den Rahmen vorzugeben, in dem die Kommunen unter Einbeziehung der freien Träger entsprechend dem Bedarf und den sozialräumlichen Bedingungen ein qualitativ gutes Angebot entwickeln könnten. Der Kommune solle es weitgehend überlassen bleiben, in welcher Struktur sie ihr Ganztagsangebot organisiere. Problematisch sei die Aufbringung der notwendig werdenden Finanzmittel zum Ausbau der Betreuungsangebote an den Grundschulen. Insbesondere müsse sich, da die Diskussion im direkten Zusammenhang mit den Resultaten der Pisa-Studie stehe, eine deutliche Qualitätsverbesserung im Bildungsbereich auch bei den Betreuungsangeboten niederschlagen. Insoweit bekomme die Forderung nach einer verstärkten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule eine völlig neue Bedeutung.

Der Ausschuß begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Landesregierung, bis 2005 auf der Basis von 2000 mindestens 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze für Schulkinder zu schaffen. Allerdings müsse sich dieses Vorhaben vor allem aber an den auch zukünftig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln messen lassen. Aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule folge die Pflicht des Landes zur Finanzierung von Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten an Schulen. Notwendig sei ein verstärktes, dauerhaftes und gesetzlich abgesichertes finanzielles Engagement des Landes im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das von Jugendhilfe, Schulträgern, freien Wohlfahrtsverbänden und Eltern mitgetragen wird.

Der Ausschuß sieht den Ausbau des Betreuungsangebots angesichts beschränkter finanzieller und organisatorischer Ressourcen auf Landes- und Ortsebene als prozeßhafte Entwicklung. Unabdingbar ist es nach seiner Auffassung, die bestehenden Betreuungssysteme und die finanziellen Mittel aus den einschlägigen Förderprogrammen besser aufeinander abzustimmen.

Die Jugendhilfe bietet aus Sicht des Ausschusses mit ihren Angeboten an Hortplätzen und Plätzen in Schulkinderhäusern sowie für Schulkinder in Kindertagesstätten bereits ein beachtliches und bewährtes Angebot, mit dem in Ergänzung und in Absprache mit der Schule die notwendigen sozialpädagogischen und familienergänzenden Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern wahrgenommen werden. Der Ausschuß erwartet, daß im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung die Belange und Interessen der Jugendhilfe angemessen einbezogen werden, auch wenn Angebote "unter dem Dach der Schule" stattfinden. Die Jugendhilfe muß danach die ihr auch bundesgesetzlich zugewiesene Aufgabe zur Erbringung angemessener Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsleistungen in Ergänzung und Kooperation mit der Schule aktiv wahrnehmen können.

Die kommende Sitzung des Ausschusses soll am 9. April 2003 in Geseke stattfinden.

Az.: III/2 N 11

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