Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 235/2000 vom 05.05.2000

Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr

Am 11.4.2000 fand in Düsseldorf die 80. Sitzung des StGB-Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr statt. Es war nach der Kommunalwahl die erste und damit konstituierende Sitzung. Auf Vorschlag aus den Reihen des Ausschusses wurden einstimmig Erster Beigeordneter Rötters, Moers, als Vorsitzender des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr sowie Bürgermeister Wiewel, Drensteinfurt, als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr gewählt.

Ein Schwerpunktthema war die Finanzierung der Bundes- und Landesstraßen in NRW. Referent Thomas, Geschäftsstelle, stellte die Finanzströme für den Bundes- und Landesstraßenbau wie auch für den kommunalen Straßenbau dar. Aus den Zahlen müsse die Erkenntnis gezogen werden, daß für den Straßenbau insgesamt zu wenig Geld da sei. Die staatlichen Mittelflüsse in die Regionen und in die Kommunen würden zudem dünner.

Aus Verbandssicht soll nach Meinung des Berichterstatters nicht in den Streit um die verwaltungstechnisch richtige Umsetzung der Straßenbauplanung eingestiegen werden. Maßgeblich sei vielmehr, daß die Zielsetzungen des Straßenausbauplans offensichtlich von allen Fraktionen im Landtag in etwa gleich bewertet würden. Es gehe schwerpunktmäßig um den Bau von Ortsumgehungen, um Beseitigung von niveaugleichen Bahnübergängen sowie bzgl. der Ausbaumaßnahmen um Arrondierungen des Straßennetzes insbesondere in peripheren Räumen. Diese Schwerpunktsetzung sei aus Sicht der kreisangehörigen und eher ländlich strukturierten Migliedschaft des Verbandes uneingeschränkt zu unterstützen. Der Verband könne dabei allerdings nicht Partei für einzelne Baumaßnahmen ergreifen, weil die einseitige Unterstützung einer Mitgliedsgemeinde regelmäßig zu Lasten anderer Mitgliedsgemeinden gehe.

Wenn demnach der Straßenausbauplan eine inhaltlich sinnvolle Zielsetzung verfolge, die auf einem politisch breiten Konsens beruhe, wenn zudem eine politische Grundentscheidung getroffen werde, wonach der vordringliche Bedarf in einem bestimmten Zeitraum befriedigt werden müsse, so sei aus Sicht des Verbandes nicht zu akzeptieren, daß diese Sache dann nur schleppend umgesetzt werde. Der Ausschuß faßte folgenden Beschluß:

"1. Der Ausschuß unterstützt unter den Anliegen des Landesstraßenausbauplans ausdrücklich die Ziele, durch Ortsumgehungen die Ortsdurchfahrten insbesondere kleinerer und mittlerer Gemeinden zu entlasten, durch die Beseitung niveaugleiche Bahnübergänge die Verkehrssicherheit zu stärken und durch gezielte Aus- und Neubaumaßnahmen bestehende Lücken im Landesstraßennetz, insbesondere in den peripheren Räumen zu schließen.

Angesichts dieser vordringlichen Ziele ist es aus Sicht der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht hinnehmbar, daß der 5-Jahresplan auch drei Jahre nach seinem Ende bei weitem noch nicht abgearbeitet ist und ein Umsetzungsdefizit von derzeit ca. 1 Mrd. DM vor sich herschiebt.

2. Der Ausschuß fordert das Land auf, die bereits vorgesehene Wiederaufstockung für Baumaßnahmen des Ausbauplans und Erhaltungsinvestitionen umgehend umzusetzen. Insbesondere müssen aus Sicht des Ausschusses die Haushaltsmittel für sog. "kleinere" Maßnahmen (unter 5 Mio. DM Einzelinvestitionsaufwand) wieder erhöht werden, um durch Querungshilfen, Kreisverkehre und andere gezielte Vorhaben den Bürgern vor Ort zeitnah spürbare Verbesserungen zu bieten."

Auch die Finanzierung kommunaler Straßen war Thema der Beratungen. Im Ausschuß herrschte Einigkeit über die juristische Notwendigkeit einer Neubewertung der Kostenanteile im Straßenbaubeitragsrecht. Schwerpunktmäßig müßten Empfehlungen möglichst in einer gemeinsamen Mustersatzung mit dem Innenministerium und dem Städtetag darauf ausgerichtet sein, die Kostenbelastung der einzelnen Anlieger dadurch im Rahmen zu halten, daß einerseits dem durch den Verband in seiner Strategie zur Erhaltung des kommunalen Straßennetzes aufgestellten Grundsatz der bescheidenen Straßenausstattung Rechnung getragen werde; andererseits sollten die satzungsmäßigen Grundlagen geschaffen werden, möglichst alle Beitragspflichtigen zur Kostenbeteiligung heranzuziehen, was derzeit in der Praxis vielfach nicht der Fall sei.

Sodann berichtete Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, über neue Impulse zur regionalisierten Strukturpolitik und zur Beschäftigungsförderung. Der Prozeß der Dezentralisierung und Regionalisierung sei im wesentlichen im Rahmen der Zukunftsinitiative Montanregionen und Zukunftsinitiative Nordrhein-Westfalen umgesetzt worden, habe aber Auswirkungen etwa auf die in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durchgesetze Regelung zu regionalen Entwicklungskonzepte gezeigt. Der Städte- und Gemeindebund habe sich seit Jahren für eine stärkere Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe eingesetzt und etwa vorgeschlagen, Teile des Handwerks und technologie- und dienstleistungsorientierte KMU von den strikten Kriterien zum "überregionalen Absatz" auszunehmen, wie sie nach der bei der Gemeinschaftsaufgabe bislang verfolgten Export-Basis-Theorie gelten.

Grundsätzlich habe die Regionalisierung eine umfassendere Einbeziehung der Städte und Gemeinden in die Strukturpolitik erbracht. Noch stärker müßten allerdings Verbundsysteme geschaffen werden, mit denen regional und sektoral wirksame Planungen und Instrumente verzahnt werden. Gleichzeitig müsse es gelingen, die nach wie vor bestehende Parallelität von regionalisierter Strukturpolitik einerseits und regionalisierter Arbeitsmarktpolitik andererseits mit ihren jeweils unterschiedlichen Regionsabgrenzungen, Programmebenen und Geschäftsstelle zu beseitigen. Der bisherigen Positionierung des Verbandes und der Durchsetzung der von ihm aufgestellten Forderungen komme aktuell die Bildung der Regionalräte im Rahmen der 2. Stufe der Verwaltungsstrukturreform entgegen. Die Regionalräte erhielten insbesondere über den § 7 Landesplanungsgesetz eine gegenüber den Bezirksplanungsräten veränderte und aufgewertete Funktion im Hinblick auf ein umfassendes Informationsrecht, ein Vorschlagsrecht sowie das Recht zur Prioritätensetzung für alle regional bedeutsamen Planungen, Förderprogramme und Fördermaßnahmen. Es gelte jetzt, die Regionalräte auch in den Stand zu versetzen, ihre Funktion im kommunalen Sinne auszuschöpfen und die notwendige Vernetzung insbesondere zwischen den strukturpolitischen und den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen in den Regionen herzustellen. Es komme darauf an, weniger zielgruppen- und ressortorientiert vorzugehen und stärker regionale Erfordernisse und Entwicklungspotentiale zu berücksichtigen und zu fördern. In der Diskussion des Ausschusses wurde der strategische Ansatz der Geschäftsstelle umfassend unterstützt. Eine Arbeitsgruppe des Ausschusses soll konkrete Vorschläge zur neuen Rolle der Regionalräte in den Themenbereichen Straßenbauverwaltung/integrierte Gesamtverkehrsplanung, Strukturpolitik und Beschäftigungsförderung entwickeln.

Auf Einladung von Ratsmitgleid Burghoff soll die kommende Sitzung des Ausschusses am 19. September 2000 in Wermelskirchen stattfinden.

Az.: III N - 5

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search