Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 596/2000 vom 20.10.2000

Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr

Am 19.9.2000 traf sich der Ausschuß für Strukturpolitik und Verkehr des Städte- und Gemeindebundes NRW in Wermelskirchen zu seiner 81. Sitzung. Ausschußvorsitzender Erster Beigeordneter Rötters, Moers, begrüßte die Mitglieder und Gäste. Bürgermeister Heckmann stellte sodann die einladende Stadt insbesondere im Hinblick auf struktur- und verkehrspolitische Aspekte eingehend vor. Ein seit 60 Jahren brennendes Thema könne jetzt endlich der Lösung zugeführt werden. Die in Wermelskirchen dringend benötigte Ortsumgehung, deren Planung und Bau in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder durch andere Themen überlagert worden sei, befinde sich seit März d.J. im Bau.

Ein wesentliches Thema der Beratungen bildeten die Organisationsstrukturen des kommunalen/regionalen Tourismus auf Bundes- und Landesebene. Hierzu trug Hauptgeschäftsführerin Gilles, Deutscher Tourismusverband, vor. Insbesondere zur Bundesebene wies sie darauf hin, daß in den 90-er Jahren neue Organisationen entstanden seien, u.a. der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft, die Deutschland-Informations- und Reservierungsgesellschaft mbH, die Deutschland-Tourismusmarketing GmbH. In Bund sowie in den Ländern gebe es kein "Erfolgsmodell", das sich durchgesetzt habe, weil Organisationsvarianten häufig politisch vorgegeben und nicht mit den Beteiligten im Konsens erarbeitet und umgesetzt würden, es häufig unklare Aufgabendefinitionen gebe und nicht selten eine Anbindung der Landesorganisationen an den touristischen "Unterbau" (Regionen, Orte) fehle. Sie plädierte dafür, zukünftig kompatible Organisationsstrukturen auf den verschiedenen Ebenen zu schaffen, Kommunikationskonzepte in den Ländern vertraglich zu vereinbaren, mehr Mittel in Binnenmarketing und Kundenmarktbindung zu geben und keine neuen Vertriebssysteme auf Landesebene zu schaffen, sondern Vorhandenes intelligent zu verknüpfen. Weitere wichtige Aspekte seien die umfassende Produkt- und Vertriebsschulung, der Einsatz von Produktmanagern, die Definition und Abgrenzung der wirtschaftlichen Betätigung von anderen Aufgaben sowie der Beginn mit Qualitäts- und Serviceoffensiven.

Eingehend informierte Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, sodann über den aktuellen Stand der Debatte zu den Organisationsstrukturen des kommunalen/regionalen Tourismus auf Landesebene. Auch Bürgermeister Bädorf, Bad Münstereifel, und Bürgermeister Halbe, Schmallenberg, stellten ihre Standpunkte als Vertreter des StGB NRW in den Vorständen der Landesverkehrsverbände Rheinland und Westfalen dar. In der Diskussion des Ausschusses wurde die gemeinsame Position der kreisangehörigen Kommunen deutlich, daß die Städte, Gemeinden und Kreise die Förderung des Tourismus als originäre Selbstverwaltungsaufgabe sehen und ihre Serviceleistungen, Angebote und Mitgliedschaften in eigener Verantwortung gestalten. Zur Bündelung von Konzepten und Ressourcen sowie zur Abstimmung regionsbezogener Aktivitäten unterstützen sie den Zusammenschluß zu reisegebietsbezogenen touristischen Arbeitsgemeinschaften.

Der Schwerpunkt der touristischen Informations-, Marketing- und Vertriebsarbeiten mit regionalem und überregionalem Bezug liegt nach Auffassung des Ausschusses auf der regionalen Ebene. Bei ihrer touristischen Arbeit stehen den Regionen - wie den Kommunen, Unternehmen und anderen Anbietern - danach als Dienstleister die neu strukturierten Landesverkehrsverbände zur Verfügung, die mit ihrer auch kommunal abgesicherten Selbstverwaltung die notwendigen Impulse zur fachlichen Qualifizierung, eine Verknüpfung von themen- und zielorientierten Marketingmaßnahmen sowie gebündelten Service gewährleisten. Ausdrücklich setzt sich der Ausschuß für eine Überführung des Tourismusverbandes NRW aus der Probephase in eine deutlich auf die Dachverbandsfunktion konzentrierte Organisation der wesentlichen Tourismusakteure auf Landesebene ein. Unabdingbare Voraussetzung einer beitragsunterstützten Organisation ist dabei, daß die Regionen angesichts ihrer Engagements für tourismusbezogene Kommunikation in einer Größenordnung von jährlich ca. 55 Mio. DM nur einen Anerkennungsbeitrag leisten.

Schließlich begrüßt der Ausschuß die Bemühungen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, den Deutschen Tourismusverband als bundesweite Plattform des kommunal verankerten und föderal organisierten Tourismus zu stärken und unterstützt in diesem Zusammenhang auch eine Mitgliedschaft des Tourismusverbandes NRW im DTV.

Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen bildete eine neue Empfehlung der Geschäftsstelle zur kommunalen Beschäftigungsförderung zwischen Unternehmensentwicklung und individueller Hilfeplanung. Nach Angaben von Hauptreferent Thomas, Geschäftsstelle, dreht es sich in dem Papier konkret um die Zusammenarbeit zwischen kommunaler Wirtschaftsförderung und kommunaler Beschäftigungspolitik. Es handele sich dabei um ein Zukunftsthema, dessen strategische Bedeutung noch nicht überall erkannt sei. Nicht nur die Förderstrukturen auf EU- und Landesebene, sondern insbesondere die Notwendigkeit einer Schwerpunktbildung auf bestimmte Branchen und Leistungsbereiche in Form von Kompetenzfeldern auf Regionalebene lasse eine Kooperation im Sinne einer Konzentration auf Schwerpunkte erforderlich erscheinen. Wesentlich sei dabei, daß die Regionen ihre Identitätsbildung selbst vornehmen und nicht der Strukturpolitik auf anderen Ebenen überließen. Der Ausschuß nahm die vorgelegten Empfehlungen der Geschäftsstelle ohne weitere Ergänzungen an.

Der Ausschuß für Strukturpolitik und Verkehr diskutierte sodann strukturpolitische Aspekte des Kohlerückzugs. Nach neueren Gutachten würde eine bruchartige Entwicklung bei der Steinkohleförderung im Sinne eines "Sturzflugs" den Strukturwandel nicht positiv, sondern vermutlich eher negativ beeinflussen. Eine gleitende Entwicklung schaffe hingegen Zeit für den Aufbau neuer zukunftsorientierter Beschäftigungsalternativen innerhalb und außerhalb der Bergbauunternehmen. Vor diesem Hintergrund plädiert der Ausschuß für die sozialverträgliche Flankierung des Kohlerückzugs ohne einen bruchartigen Ausstieg aus der Kohleförderung. Er spricht sich dafür aus, folgende strategischen Gesichtspunkte weiterhin zu verfolgen:

· Ausweitung integrativer Ansätze auf kommunaler, regionaler und auf Landesebene mit dem Ziel, über die Zusammenführung von Fördertöpfen hinaus zu gemeinsamen Konzepten der beteiligten Fachdisziplinen zu gelangen;
· Verstärkung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren, sowohl auf der produktionsbezogenen Seite mit den Grundstückseigentümern der Bergwerke als auch hinsichtlich einer möglichen Nachfolgenutzung mit der regionalen Wirtschaft und den Sozialpartnern;
· Ausbau der Kooperation mit benachbarten Kommunen sowie des Erfahrungsaustausches der betroffenen Kommunen.

Darüber hinaus ruft der Ausschuß ausdrücklich die Fachplanungsbehörden auf, notwendige Verfahren zur Entlassung von Grundstücken aus Fachplanungsvorbehalten in die kommunale Bauleitplanung zügig durchzuführen, um Nachfolgenutzungen mit den damit verbundenen Arbeitsplatzpotentialen zu befördern. Ferner erwartet der Ausschuß, daß die bisherigen Grundstückseigentümer mit ihren Immobiliengesellschaften bei der Vermarktung der Grundstücke strukturpolitischen Zielen und regionalen Anforderungen zur paßgenauen Nachfolgenutzung prioritär Rechnung tragen und nicht allein betriebswirtschaftliche Aspekte bei der Preisbildung berücksichtigen.

Weitere Beratungsthemen der Ausschußsitzung waren die struktur- und verkehrspolitischen Kompetenzen der Regionalräte, die Finanzierung der Wegweisung zum Landesradverkehrsnetz, die Fortentwicklung der KAG-Mustersatzung sowie ein Sachstandsbericht zur StVO-Novelle. Die nächste Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr soll am 13. März 2001 in Moers durchgeführt werden.

Az.: III/1 N 5

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