Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 194/2007 vom 06.03.2007

Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Moormann aus Kaarst, begrüßte neben den ca. 160 Teilnehmern insbesondere Herrn Regierungspräsidenten Büssow sowie den Präsidenten des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, Dr. Karlheinz Bentele.

Regierungspräsident Büssow ging in seiner Rede insbesondere auf den Aspekt der Regionalplanung ein. Dabei betonte er, dass man sich seitens seines Hauses und des Landes um einen breit angelegten Konsens bemühe. Er wies darauf hin, dass die Region in direkter Konkurrenz insbesondere von München, Frankfurt und Berlin stehe und somit in der „ersten Liga“ spielen würden. Er wies darauf hin, dass man sich seitens der Bezirksregierung stets darum bemühe, im Konsens mit den Kommunen eine Verlagerung von Unternehmen zu vermeiden, gewerbliche Neuansiedlungen zu fördern sowie die „japanische Gemeinde“ in der Region zu halten. Er wies darauf hin, dass die Region Düsseldorf im Ranking stets beste Positionen belege. Er machte den Teilnehmern aber auch deutlich, dass sie durch ihre Rats- und Verwaltungsentscheidungen auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort mitverantwortlich seien. Er wies ferner darauf hin, dass die Regionalplanung Nutzen für die Städte und Gemeinden bringe. Es erfolge so ein Abgleich mit den im Regionalrat getroffene Entscheidungen unter Beachtung der Landesplanung. Er wies darauf hin, dass insbesondere ein regionales Auftreten im Wettbewerb der Regionen wichtig sei. Die Regionalplanung sei schließlich langfristig ausgelegt und er wies in dem Zusammenhang auch auf das regionale Monitoring hin. Sodann erörterte er das regionale Baulandmanagement. Dabei ging er auf die derzeit vorhandenen Flächenreserven im Regierungsbezirk Düsseldorf ein. Er machte deutlich, dass die vorhandenen Infrastrukturen ausgenutzt werden sollten, der Flächenverbrauch ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein müsse und z.B. der Klimaschutz bei der Ausweisung von Baulandflächen insbesondere im Hinblick auf den dadurch zu erwartenden Verkehr zu beachten sei. Zum Schluss ging er noch kurz auf den Gesetzentwurf des § 24 a Landesentwicklungsprogramm ein. Er begrüßte die Zielsetzung dieses Gesetzes (s. dazu die nachfolgenden Ausführungen von Herrn Keller). Er machte auch deutlich, dass es keine Ausnahmeregelungen geben dürfe und zeigt den Städten und Gemeinden auf, dass der Gesetzentwurf ihnen im Hinblick auf die Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen mehr Verantwortung zustehe.

Der Präsident des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, Dr. Bentele, berichtete über die Novellierung des Sparkassenrechts in NRW. Auch wenn derzeit noch kein Referentenentwurf seitens des Landes vorliege, wies er darauf hin, dass die beiden Sparkassenverbände und die drei kommunalen Spitzenverbände hier engstens zusammenarbeiten. In diesem Zusammenhang wies er auf ein gemeinsames Gutachten hin. Darin wird beschrieben, wie sich die Beteiligten bei Beibehaltung der Prinzipien der kommunalen Trägerschaft, des öffentlichen Auftrags, der Gemeinwohlorientierung, dem Regionalprinzip sowie der Subsidiarität und Dezentralität die Modernisierung vorstellen. Dabei wies er insbesondere darauf hin, dass man auf keinen Fall die Einführung von Stammkapital wolle. Auch wolle man nicht die Abschaffung der geltenden Vorschriften für die ausschließlich gemeinnützige Verwendung der ausgeschütteten Beträge durch den Träger. Er machte schließlich deutlich, dass die Sparkassen ein verlässlicher Partner insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe in der Region seien. Aber auch für die Kommunen seien die Sparkassen als Geschäftspartner, Steuerzahler und Unterstützer des bürgerschaftlichen Engagements ein verlässlicher Partner.

Sodann berichtete Dr. Schneider über „Aktuelles aus der Verbandsarbeit“. Er beschränkte sich im Rahmen seines Vortrages im Wesentlichen auf die Kommunalfinanzen, den aktuellen Stand bei der Reform der Unternehmensbesteuerung, der Reform des Kindergartengesetzes und der Verwaltungsstrukturreform. Er wies darauf hin, dass die strukturellen Ursachen der kommunalen Finanzkrise fortbestehen. Er machte in dem Zusammenhang deutlich, dass trotz des Steuerzuwachses bei weitem die Städte und Gemeinden nicht in der Lage sein, ihre laufenden Pflichtausgaben aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren. Vielmehr sei genau das Gegenteil festzustellen. Der Städte- und Gemeindebund habe deshalb einen Arbeitskreis „Nothaushaltskommunen“ gegründet. Sodann ging er auf die derzeitige Diskussion zum Ausbau von Betreuungsplätzen ein. Dabei wies er auf die Diskussionen zur besseren Betreuung der unter Dreijährigen, zum kostenfreien Kindergarten, dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und z.B. auf den Schutz vor Verwahrlosung hin. Dies seien alles durchaus vernünftige Vorhaben. Allerdings sei dies ohne eine ausreichende Finanzierung nicht umsetzbar. Er wies darauf hin, dass die Kommunen sich natürlich an dem Ausbau der Krippenplätze aktiv beteiligen würden. Denn dies sei schließlich eine Standortfrage. Aber wir tun dies ausschließlich bedarfsgerecht und nicht nach dem Motto „Je mehr umso besser“, so Dr. Schneider.

Sodann berichtete Beigeordneter Keller über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (§ 24 a Landesentwicklungsprogramm). Der Inhalt der Novellierung beträgt im Wesentlichen sechs Kernpunkte. So dürfen u.a. Kerngebiete oder Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe, soweit sie ein zentrenrelevantes Hauptsortiment führen, künftig nur noch in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden. Deren Festsetzung obliege den Kommunen. Das Land stelle insofern jedoch drei Mindestkriterien auf. Dies seien zum einen die städtebaulich integrierte Lage, eine gemischte Nutzungsstruktur und schließlich eine gute Anbindung an den ÖPNV. Zweiter Punkt des Gesetzes sei, dass sog. Factory-Outlet-Center mit mehr als 5000 qm Verkaufsfläche nur noch in den zentralen Versorgungsbereichen der Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern angesiedelt werden dürfen. Schließlich dürften großflächige Einzelhandelsbetriebe sich außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen nur ansiedeln, wenn ihr Hauptsortiment nicht zentrenrelevant sei und ein möglicherweise angebotenes zentrenrelevantes Nebensortiment nicht mehr als 10 % der Verkaufsfläche oder maximal 2 500 qm Verkaufsfläche umfasse. Beigeordneter Keller wies in seiner Rede darauf hin, dass man den gesetzlichen Zielsetzungen seitens des Verbandes durchaus positiv zustimmen würde. Hauptkritik an der Gesetzesnovelle sei jedoch, dass der Entwurf keinerlei Rücksicht auf möglicherweise schon bestehende oder noch zu entwickelnde regionale Einzelhandelskonzepte nehme.

Sodann führte Beigeordneter von Lennep in die Diskussion zur Reform des kommunalen Verfassungsrechts ein. Dabei beschränkte er sich im Wesentlichen auf die Reform der Gemeindeordnung. Er stellte die Kernpunkte des Gesetzentwurfes heraus und ging dabei auf die aktuelle Beschlusslage seitens des Verbandes ein. Er wies auf die beabsichtigte Verlängerung der Amtszeit der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten auf sechs Jahre hin, den Wegfall der Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte, die Einführung eines verkürzten Abwahlverfahrens durch Verzicht des Hauptverwaltungsbeamten, die Kompetenzabgrenzung zwischen Rat und Bürgermeister aber auch auf die Stärkung des ehrenamtlichen Elementes in der Kommunalverfassung z.B. durch Herabsetzung der Mindestgröße für Fraktionen hin. Dritter Kernpunkt sei schließlich die Stärkung der demokratischen Beteiligung der Bürger. In diesem Zusammenhang ging er kritisch auf die beabsichtigte Einführung eines Ratsbürgerentscheides ein. Ein weiterer Kernpunkt sei schließlich die vom Städte- und Gemeindebund stets geforderte Reduzierung der Einwohnerschwellenwerte von 25 000 auf 20 000 Einwohner bei Mittleren kreisangehörigen Städten sowie von 60 000 auf 50000 Einwohner bei den Großen kreisangehörigen Städten. Darüber hinaus wies er auf die erweiterten Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit hin und kritisierte scharf die beabsichtigten Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts.

Die Reden von Herrn Dr. Schneider, Herrn Keller und Herrn von Lennep können seitens der Mitglieder des Verbandes im Intranet eingesehen werden. Die nächste Sitzung findet am 04.09.2007 in der Stadthalle in Kleve statt. Eine entsprechende Einladung wird rechtzeitig erfolgen.

Az.: II/1 01-25

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search