Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 227/2017 vom 20.03.2017

Situation unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher

Das Bundeskabinett hat am 15.03.2017 den Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland beschlossen. Es ist die erste umfassende Bestandsaufnahme seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015.

Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der Einführung einer bundesweiten Aufnahmepflicht für den Schutz und die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland hat der Gesetzgeber in § 42e SGB VIII die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag jährlich über deren Situation, insbesondere mit Blick auf die verfahrensmäßige Umsetzung des Gesetzes, zu berichten.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Verfahren zur bundesweiten Aufnahme von den Ländern und Kommunen verantwortungsvoll umgesetzt wird und im Wesentlichen gut funktioniert. Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern und Kommunalverwaltungen, die mit enormen Tempo die dafür nötigen Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort geschaffen haben. 

Die Entwicklung der Zahlen unbegleiteter Minderjähriger zeigen, dass die Einführung einer bundesweiten Aufnahme der unbegleiteten Minderjährigen dringend erforderlich war. Am 1. Februar 2017 waren 43.840 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Der Höchststand war Ende Februar 2016 mit 60.638 unbegleiteten Minderjährigen erreicht. Die Zahl der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe steigt demgegenüber: Zwischen November 2015 und Februar 2017 von knapp 6.400 auf 18.214. Eckdaten zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA):

Wie viele junge Volljährige (ehem. unbegleitete Minderjährige) leben in Deutschland (in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe)? 

  • Am 30.12.2016 waren es bundesweit 14.259 junge Volljährige, die unbegleitet als Minderjährige nach Deutschland eingereist sind (in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe). Am 01.02.2017 waren es bundesweit 18.214 junge Volljährige.  

Wie viele unbegleitete Minderjährige waren es zum Höchststand bzw. dem niedrigsten Stand der Zahlen zu welchem Zeitpunkt?

  • Der Höchststand der Zahlen von unbegleiteten Minderjährigen war Ende Februar 2016 erreicht, zu diesem Zeitpunkt waren 60.638 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Kontinuierlich rückläufig sind die Zahlen seit Mai 2016

Wie alt sind unbegleitete Minderjährige in Deutschland und wie ist die Geschlechterverteilung?

  • Die größte Altersgruppe der unbegleiteten Minderjährigen ist die der 16- und 17-Jährigen mit 68%, gefolgt von den 14 - und 15-Jährigen mit 24%.
  • Somit sind 92% der UMA 14 bis 17 Jahre.
  • 2015 waren 91% der eingereisten unbegleiteten Minderjährigen männlich. 

Welches sind die Hauptherkunftsländer von unbegleiteten Minderjährigen?

  • Bundesweit sind bis Mitte 2016 die meisten unbegleiteten Minderjährigen, für die ein Asylantrag gestellt worden ist, aus Afghanistan, Syrien und dem Irak gekommen.

Für wie viele der unbegleiteten Minderjährigen ist ein Asylantrag gestellt worden?

  • Von den 2015 nach Deutschland unbegleitet eingereisten Minderjährigen ist nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes auf der Grundlage der amtliche Kinder - und Jugendhilfestatistik und der Asylgeschäftsstatistik für etwas mehr als 50% ein Asylantrag gestellt worden. Hierbei ist zu beachten, dass für einen Großteil der insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2015 Eingereisten ein Asylantrag erst in 2016 gestellt worden ist.  

Wie sind die Verteilzahlen?

  • Bis zum 11.Januar 2017 wurden insgesamt 14.191 unbegleitete ausländische Minderjährige in ein anderes Bundesland verteilt. 

Der Bericht belegt, dass die unbegleiteten Minderjährigen in der Regel gut und bedarfsgerecht versorgt werden. Mit großem Tempo wurden die dafür nötigen Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher stellt der Bericht zudem fest: 

  • Im Hinblick auf die Unterbringung während der Inobhutnahme und in den Anschlussmaßnahmen haben vor allem stationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen eine große Bedeutung. Gast- und Pflegefamilien spielen bisher nur eine untergeordnete Rolle.
  • Die Familienverhältnisse der in Deutschland ankommenden und hier lebenden unbegleiteten Minderjährigen sind oftmals noch ungeklärt. Dies erschwert kindeswohlorientiertes Handeln.
  • Der Gesundheitszustand bei vielen unbegleiteten Minderjährigen ist durch fluchtbedingte extreme Belastungen gekennzeichnet.
  • Zentrale Bedeutung für Lebensgestaltung und gelingende Integration hat für unbegleitete Minderjährige die Bestellung eines Vormunds. Diese dauert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei den bestellten Vormundschaften handelt es sich in erster Linie um Amtsvormundschaften.
  • Länder, Kommunen und Fachverbände sehen großen Weiterentwicklungsbedarf, vor allem im Hinblick auf das Ineinandergreifen der Sozialsysteme einschließlich der Zugänge zu (Aus-)Bildungsangeboten, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung, die Kooperation von Ausländer- und Jugendbehörden sowie die Qualifikation von Fachkräften und Vormündern. 

Für den ersten Bericht zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland wurden Länder, Kommunen und Fachverbände befragt. Zudem wurden amtliche Statistiken, Verwaltungsdaten und der Stand der Forschung zu unbegleiteten Minderjährigen ausgewertet. 

Der vollständige, 155 Seiten umfassende Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher kann im Internet abgerufen werden unter https://www.bmfsfj.de/blob/115326/583c138be4507acb1165eac7af623d67/bericht-uma-bundeskabinett-data.pdf .

Az.: 35.0.1-004/001

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