Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 653/2001 vom 20.10.2001

Siebtes Euro-Einführungsgesetz zu umweltrechtlichen Vorschriften

Das Gesetz zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro (Siebtes Euro-Einführungsgesetz) ist im September 2001 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I 2001, S. 2331 ff.). Mit dem Siebten Euro-Einführungsgesetz werden insbesondere in den umweltrechtlichen Vorschriften des Bundes die dort genannten DM-Beträge auf die Euro-Währung umgestellt. Grundsätzlich sind die DM-Beträge in den Gesetzen im Verhältnis 2 : 1 umgeändert worden, d.h. halbiert worden. Dieses trifft nicht zu auf das Abwasserabgabengesetz. Beim Abwasserabgabengesetz (Art. 19 des Siebten Euro-Einführungsgesetzes) ist der Abgabesatz für die Abwasserabgabe in § 9 Abs. 4 Satz 2 Abwasserabgabengesetz von z.Zt. 70,-- DM im Wege einer Spitzumrechung umgestellt worden. Der Abgabesatz beträgt ab dem 01. Januar 2002: 35,79 Euro. Das Siebte Euro-Einführungsgesetz tritt nach Art. 35 am 01. Januar 2002 in Kraft.

Az.: II/2 24-21

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