Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 562/2009 vom 29.09.2009

Sicherheit und Gesundheitsschutz für Kindertageseinrichtungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist auf ein erneuertes Regelwerk bezüglich der baulichen Gestaltung und Ausstattung von Kinderbetreuungseinrichtungen hin. Die Unfallverhütungsvorschrift "Kindertageseinrichtungen" GUV-V S2 sorgte schon zuvor für verbindliche Mindeststandards, um den Aufenthalt für Kinder und deren Betreuung durch Erzieherinnen und Erzieher in Tagesstätten sicherer zu machen und um schwere Unfälle zu vermeiden. Zu ihrer Konkretisierung ist in diesem Jahr die GUV-SR S2 erschienen, die sog. Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz "Kindertageseinrichtungen". Im Vorfeld hatte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zu einem diesbezüglichen Entwurf Stellung genommen und unter anderem Regelungen vorgeschlagen, die den Trägern die hiermit verbundenen Lasten in der Umbauphase erleichtern.

Mit der neuen UVV "Kindertageseinrichtungen" (GUV-V S2) sorgt die gesetzliche Unfallversicherung erstmals für bundesweit verbindliche Mindeststandards bei baulichen Grundanforderungen an Kindertagesstätten. Mehr dürfen die Träger der Einrichtungen für die Sicherheit der Kinder allerdings immer tun, nur nicht weniger. Dabei legt die UVV Schutzziele fest, nicht aber den exakten Weg zum Erreichen derselben. Eine Kindertagesstätte muss sicher sein - so lautet das oberste Ziel. Dazu gehören unter anderem sichere Treppen, kindgerechte Außenanlagen sowie genug Möglichkeiten und Raum zum Spielen, Erleben und Lernen.

Das gilt auch für Kinder unter 3 Jahren. Deshalb berücksichtigt die UVV die wachsende Zahl von Krippenplätzen. Die Palette reicht hier von Wickeltischen mit Fallschutz bis zur Abstellfläche für Kinderwagen, über die man im Eingangsbereich nicht stolpern darf. Die Unfallverhütungsvorschrift "Kindertageseinrichtungen" (GUV-V S2) steht im Internet unter regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/m_uvv/V_S2.pdf zum Download zur Verfügung.

Die Unfallverhütungsvorschrift enthält ausschließlich den Normtext, entsprechende Ergänzungen sind in den "Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen" (GUV-SR S2) zu finden. Die Regel konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Kindertageseinrichtungen" (GUV-V S2). Sie gibt den Betreibern Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau und Ausrüstung. Die Broschüre  zur BG/GUV-SR S2 steht den Interessenten auf der DGUV-Website www.dguv.de unter folgender Adresse zur Verfügung: www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/bildungseinrichtungen/Kindertageseinrichtungen/BG_GUV_SR_S2_Kindertageseinrichtung.pdf

Az.: III 711

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