Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 299/2012 vom 14.05.2012

Sicherheit an Bahnübergängen

Unfälle an Bahnübergängen sind oft besonders dramatisch und besonders schwer. Im Zeitraum von 2006 — 2010 wurden pro Jahr zwischen 40 und 66 Personen bei Unfällen an Bahnübergängen getötet. Zwischen 29 und 65 Personen wurden jährlich bei diesen Unfällen schwer verletzt. Damit ist die Anzahl der Toten und Schwerverletzten bei Unfällen an Bahnübergängen besonders hoch.

Die Anzahl der Bahnübergänge ist von mehr als 28.000 im Jahr 1994 auf ca. 19.500 im Jahr 2010 zurückgegangen. Seit 2006 hat sich die Zahl der Bahnübergänge um ca. 2.000 reduziert. Von den bestehenden 19.500 Bahnübergängen sind knapp 8.250 technisch nicht gesichert. Von den öffentlichen, nicht bundeseigenen Eisen-bahnen ist knapp ein Drittel der 3.350 Bahnübergänge technisch gesichert.

Zum Thema Sicherheit an Bahnübergängen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einen Leitfaden für die regelmäßige Durchführung von Bahnübergangsschauen erarbeitet. Zuständig für die Durchführung dieser Bahnübergangsschauen sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden. Der Leitfaden ist aus dem Internetangebot des Eisenbahnbundesamtes unter www.eba.bund.de herunterzuladen.

Az.: III 645-06

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