Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 613/2015 vom 29.10.2015

Serviceangebot des Landes zu Flüchtlingsunterkünften aus Holz

Die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aus Holz kann eine schnelle, effiziente und auch für die Weiternutzung flexible Alternative zu bisherigen Unterbringungsmöglichkeiten sein. Bis zu dreigeschossige Holzbauten sind nach Landesbauordnung regulär möglich. Bis zu fünfgeschossige Holzbauten können im Wege einer Abweichungsgenehmigung errichtet werden.

Das NRW-Umweltministerium will gerade vor dem Hintergrund des anstehenden Winters ein umfangreiches Web-Portal und eine Hotline als zentrale Anlaufstelle für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den Kreisen, Städten, Gemeinden sowie für private Investoren errichten. Insbesondere ist beabsichtigt, eine Auflistung von Planern und Handwerksbetrieben zur Verfügung zu stellen, welche sich mit der Planung und Realisierung der Errichtung von solchen Holzgebäuden bereits auskennen.

Zudem sind eine Holzbau-Fachberatung bei der Projektumsetzung, auch im Rahmen der Vor-Ort-Beratung, und die Bereitstellung von spezifischen Fachinformationen (etwa Ausschreibungstexte, Qualitätssicherung Holzbauten, Fragen zum Brandschutz) vorgesehen. Die notwendigen Service-Einrichtungen sind bereits freigeschaltet und besetzt. Die Hotline ist telefonisch unter 02962-8029968 sowie per Mail unter holzwirtschaft@wald-und-holz.nrw.de schon jetzt zu erreichen. Das Webportal folgt in den nächsten Wochen.

Az.: I/1 16.1.4.2

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