Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 12/2003 vom 05.01.2003

Senkung der Gewerbesteuerumlage

Um die finanzielle Lage der Gemeinden zu verbessern, will der Bundesrat die mit dem Steuersenkungsgesetz in Kraft getretene Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zum 1. Januar 2003 zurücknehmen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte dies bereits vor mehr als einem Jahr gefordert. Am 13.11.2002 beschloss das DStGB-Präsidium in Berlin:"Um die Finanzkraft der Gemeinden bereits kurzfristig zu stärken, bekräftigt das Präsidium seine Forderung, als finanzpolitische Sofortmaßnahme die Gewerbesteuerumlage abzusenken. Das Präsidium unterstützt den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates aus Oktober 2002. Die Bundesländer werden aufgefordert, unabhängig von der Haltung des Bundes ihren Anteil an der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage den Kommunen zur Verfügung zu stellen."

In dem Gesetzentwurf werden für die Jahre 2003 bis 2006 kommunale Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 2 1/2 Mrd. Euro angegeben. Allerdings hatte es bereits in der vergangenen Legislaturperiode in Bundesrat und Bundestag ähnliche Initiativen gegeben, die damals in beiden Häusern keine Mehrheit fanden. Der Bundesrat geht in der Begründung auf die nun noch deutlich dramatischere Situation der kommunalen Finanzen ein, nachdem sich der Steuereinbruch des letzten Jahres fortsetzt. Darüber hinaus sei -wie vom DStGB stets betont - mit dem Verzicht auf die Änderung der Branchen-Abschreibungstabellen eine der Gegenfinanzierungsmaßnahmen des Steuersenkungsgesetzes aufgegeben worden. Damit sei die Geschäftsgrundlage für die Anhebung der Gewerbesteuerumlage entfallen. Der Vervielfältiger zur Berechnung der Umlage müsse daher auf den Stand vor dem Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes zurückgeführt werden.

Die Bundesregierung hat dies inzwischen in ihrer Stellungnahme als "nicht sachgerecht" abgelehnt. Die Zukunft der Gewerbesteuer und damit des gesamten kommunalen Steuereinnahmesystems spiele eine zentrale Rolle bei den Beratungen der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. Den Ergebnissen dieser Kommission sollte nach Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht vorgegriffen werden. Dagegen hat der DStGB die Umlagesenkung vorab als "finanzpolitische Sofortmaßnahme" gefordert, weil die Stärkung der kommunalen Investitionskraft nicht warten kann, bis die Gemeindefinanzreform in Jahren Wirkung zeigt.

Az.: IV/1 932-03

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