Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 119/2011 vom 01.02.2011

Seminare zur Gestaltung interner Kontrollsysteme

Die Implementierung interner Kontrollsysteme (IKS) ist seit Einführung des NKF verpflichtend. Die Anforderungen an bisher bestehende Kontrollsysteme in der öffentlichen Verwaltung werden aufgrund der neuen Sachlage noch erweitert.

Dabei ergibt sich ein doppelt ausgerichtetes Interesse an der Implementierung effizienter IKS-Systeme: Einerseits stellt sich aus unmittelbarem Interesse die Frage, wie durch interne Kontrollsysteme die Vermögensschädigung der Kommune durch Vermögensdelikte und dolose Handlungen möglichst verhindert werden kann. Andererseits geht es darum, die Optimierung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Verwaltungshandelns sinnvoll steuern zu können.

In der freien Wirtschaft sind gut funktionierende interne Kontrollsysteme und eine umfassende Compliance nicht nur überlebenswichtig, sondern vor allem Basis des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Prüfung des IKS stellt sowohl für die kommunale Rechnungsprüfung als auch für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein wesentliches Element im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes dar.

Das Institut für Verwaltungswissenschaften in Gelsenkirchen bietet in Zusammenarbeit mit dem Büro für Kommunalberatung — Mechthild A. Stock zu diesem wichtigen Thema spezifische Fachseminare an, einmal als Kompaktseminar am 23. Februar 2011 und als Intensivseminar am 24./25. Mai 2011, jeweils im Wissenschaftspark Gelsenkirchen. Den Teilnehmern werden die wesentlichen Elemente für ein funktionierendes IKS und Möglichkeiten für eine erfolgreiche Implementierung in eine Verwaltungsstruktur aufgezeigt. Dabei werden auch bewährte IKS-Modelle und Beispiele für Compliance aus der freien Wirtschaft vorgestellt. Ziel ist es, einen Überblick über den Bedarf an Gestaltung und Organisation interner Kontrollsysteme in der öffentlichen Verwaltung zu erarbeiten und konkrete Handlungsempfehlungen für eine optimale Implementierung interner Kontrollsysteme vor Ort abzuleiten.

Weiterhin wird die Thematik IKS vor dem Hintergrund des risiko-orientierten Prüfungsansatzes in der kommunalen Rechnungsprüfung beleuchtet und wesentliche Aspekte der IKS-Prüfung diskutiert.Zielgruppe der Veranstaltung sind Verantwortliche aus den Bereichen Finanzverwaltung, Zentrale Dienste (Personal und Organisation) sowie aus der Rechnungsprüfung.Interessenten für die Seminare können sich wenden an das Institut für Verwaltungswissenschaften (IfV) im Wissenschaftspark Gelsenkirchen, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen, Tel. 0209 — 167-1220, E-Mail: heidi.pauls@ifv.de.

Az.: IV/1 951-01

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