Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 118/2011 vom 01.02.2011

Seminare zur Beamtenversorgung in NRW

Dass auf die gesetzliche Rentenversicherung in Folge des demografischen Wandels erhebliche Belastungen zukommen, ist heute unbestritten. Dagegen führt die verfassungsrechtlich garantierte Altersversorgung der Beamten in der öffentlichen Wahrnehmung bisher eher ein Schattendasein. Doch auch im öffentlichen Bereich wird die demografische Entwicklung erhebliche Auswirkungen haben. Es werden nicht nur immer mehr Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand eintreten, sondern dieser Personenkreis wird zudem immer älter. Steigende Pensionslasten können sich zu einer ernsthaften Bedrohung für die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand entwickeln. Es besteht bereits jetzt gesteigerter Handlungsbedarf, frühzeitig finanzielle Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Die nachhaltige Absicherung der Finanzierung von Beamtenpensionen ist für jede Kommune eine besondere Herausforderung. Dies gilt vor allem in Zeiten einer ausgesprochen angespannten Haushaltslage. Wer nicht frühzeitig mit geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegensteuert, reduziert seine künftigen Handlungsspielräume erheblich.

Vor dem Hintergrund der Forderung nach intergenerativer Gerechtigkeit und mehr Transparenz im Hinblick auf das Ausmaß der Verbindlichkeiten ist die Bildung und Ausweisung von Pensionsrückstellungen integraler Bestandteil der kommunalen Bilanz. Die Bildung bilanzieller Pensionsrückstellungen an sich löst jedoch nicht das Problem der konkreten Finanzierung künftiger Versorgungsverpflichtungen. So stellt sich dringend die Frage nach der Herkunft der dann erforderlichen finanziellen Mittel.

Die Fortsetzung der bisherigen Finanzierung aus dem laufenden Haushalt würde zu unverhältnismäßigen Belastungen führen. Ebenso scheidet ein Rückgriff auf das kommunale Infrastrukturvermögen mangels Verwertbarkeit für diesen Zweck aus. Somit ist eine frühzeitige Vorsorge unabdingbar, um auch im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit die Handlungsfähigkeit der Kommunen langfristig zu sichern. Es besteht bereits jetzt gesteigerter Handlungsbedarf, wirtschaftlich sinnvolle und langfristig tragfähige Vorsorgemodelle zu prüfen und umzusetzen. Dabei sind Anforderungen an Lösungskonzepte und die Eignung konkreter Finanzierungsmodelle zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe - auch für Kommunen im HSK - kritisch zu hinterfragen.

Das Institut für Verwaltungswissenschaften in Gelsenkirchen bietet in Zusammenarbeit mit dem Büro für Kommunalberatung — Mechthild A. Stock zu dem wichtigen Thema der nachhaltigen Finanzierung von Beamtenpensionen spezifische Fachseminare an, einmal als Kompaktseminar am 29.03.2011 und als Praxisbericht am 10. Mai 2011 am Beispiel einer kreisangehörigen Stadt, die sich der Herausforderung gestellt und ein maßgeschneidertes Lösungsmodell entwickelt und umgesetzt hat.Zielgruppe der Veranstaltung sind Personaldezernenten/-innen und Kämmerer/-innen sowie Führungskräfte aus dem Personal- und Finanzwesen in Kommunen und Kreisen Nordrhein-Westfalens.Interessenten für die Seminare können sich wenden an das Institut für Verwaltungswissenschaften (IfV) im Wissenschaftspark Gelsenkirchen, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen, Tel. 0209 — 167-1220, E-Mail: heidi.pauls@ifv.de.

Az.: IV/1 904-05/17

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