Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 410/2001 vom 05.07.2001

Selbständige Schule - "NRW Schule 21"

In den Mitteilungen vom 20. Juni 2001 (lfd. Nr. 375/2001) hatte die Geschäftsstelle zuletzt über das Modellprojekt Selbständige Schule – "NRW Schule 21" informiert. In diesem Zusammenhang wurde auf die Vorstellungen des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hingewiesen, daß ein Schulträger sich mit möglichst vielen Schulen aller Schulformen beteiligen sollte. Auch sei eine Absprache mit benachbarten Schulträgern und dem Kreis sinnvoll, damit eine "regionale Bildungslandschaft" entstehen könne.

Zwischenzeitlich hat das Schulministerium mitgeteilt, daß sich für eine Teilnahme an dem Modellprojekt kreisfreie Städte, Kreise mit allen oder mehreren kreisangehörigen Gemeinden und große kreisangehörige Städte, d.h. Städte ab 60.000 Einwohner, mit möglichst allen Schulformen bewerben können. Die konkreten Ausschreibungsunterlagen liegen spätestens im Monat August 2001 vor.

Dies hätte zur Folge, daß kreisangehörige Kommunen unter 60.000 Einwohner lediglich dann eine Chance zur Teilnehme an dem Projekt haben, wenn sich mindestens auch der Kreis und weitere Schulträger aus dem Kreis beteiligen werden.

Hierbei handelt es sich um eine unangemessene Benachteiligung von Kommunen unterhalb von 60.000 Einwohnern. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes hat daher in seiner 146. Sitzung am 27. Juni 2001 in Drensteinfurt gefordert, allen Schulträgern die Möglichkeit einzuräumen, sich unabhängig von der Größenordnung der Kommune an dem Modellprojekt selbständig beteiligen zu können.

Die Geschäftstelle wird über die aktuelle Entwicklung berichten.

Az.: IV/2-200-90/1

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