Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 272/2021 vom 27.05.2021

Sekundärmigration von Personen mit positivem Schutzstatus aus Griechenland – Auswirkungen auf § 1a AsylbLG

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtling und Integration NRW hat die Geschäftsstelle auf Leitlinien des Bundes zur Anwendung von § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG auf anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland aufmerksam gemacht. Der Bund gibt hier eine Linie vor, wonach von Leistungskürzungen abzusehen ist, solange das BAMF nicht im Einzelfall sowohl das Fortbestehen eines internationalen Schutzes oder Aufenthaltsrechts i.S. § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG, als auch die Möglichkeit und Zumutbarkeit der Rückkehr festgestellt hat. Der entsprechende Erlass ist im Intranet für Mitgliedskommunen unter Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Asyl-, Aussiedler- und Ausländerrecht abrufbar.

Az.: 16.1.3.6

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search