Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 227/1999 vom 05.04.1999

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt

Unter dem Motto "Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt - Jugendliche sollen aus ihren Fehlern lernen" haben der PESAG-Verkehrsbetrieb und das Jugendamt der Stadt Paderborn jetzt eine Gemeinschaftsinitiative ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt steht dabei die Schadenswiedergutmachung. Hintergrund ist, daß in jüngerer Zeit zunehmend in den Bussen und Bahnen schwarz gefahren wird, frappierend häufig von Jugendlichen.

Ziel der Aktion ist es nun, durch schnellere Reaktion bei den jugendlichen Schwarzfahrern eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Schwarzfahrten, aber auch Sachbeschädigungen werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Bei Kindern unter 14 Jahren werden die Eltern angeschrieben. Als Reaktion auf das Fehlverhalten der Jugendlichen wird insbesondere bei Ersttätern die Ableistung von Sozialdienst in Betracht gezogen. Als solcher ist denkbar die Reinigung von Haltestellen, Omnibussen und Grünanlagen. Die Aktion hat sich zum Ziel gesetzt, den Jugendlichen zu helfen, ihr Fehlverhalten als sozialschädlich zu erkennen und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Anzeige und Sozialdienst führen nicht dazu, daß die Jugendlichen vorbestraft sind.

Weitere Informationen zu der Aktion sind unter folgenden Telefonnummern zu erhalten: PESAG-Verkehrsbetrieb, Tel.: 05251/503-503; Stadt Paderborn - Jugendamt -, Tel.: 05251/88-1642 oder 88-1643.

Az.: III/1 441-23

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