Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 335/2017 vom 11.05.2017

Schutz von Polizei- und Rettungskräften

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften (Drucksache 18/11161)  verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz bereits am 10.03.2017 zu. Durch die Änderung des Strafgesetzbuches können tätliche Angriffe auf Beamte, die zu Vollstreckungsmaßnahmen berufen sind, schon bei einfachen Diensthandlungen, etwa bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen, mit bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden können.

Allein das Mitführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges soll sich strafverschärfend auswirken. Auch das „Gaffen“ an einer Unfallstelle oder Blockieren der Rettungsgasse wird künftig unter Strafe gestellt. Angesichts der drastischen Zunahme an Gewalt- und Hasskriminalität fordert der DStGB und der StGB NRW seit längerem unter anderem eine Verschärfung des Strafrechts sowie Rettungs- und Hilfskräfte der Feuerwehren besser vor Straftaten zu schützen.

Ein zusätzlicher Straftatbestand der „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ wurde während der Ausschussberatungen im Rechtsausschuss mit Koalitionsmehrheit in den Gesetzentwurf eingefügt (18/12153) und vom Plenum mit beschlossen. Wer etwa durch Gaffen an einer Unfallstelle oder Blockieren der Rettungsgasse auf der Autobahn die Versorgung von Verunglückten erschwert, kann danach mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Bewertung

Die Entscheidung des Bundestages, Polizisten, Rettungskräfte, aber auch Hilfskräfte der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und Vollstreckungsbeamte besser vor Straftaten zu schützen wird ausdrücklich vom DStGB und StGB NRW begrüßt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Angriffe auf diesen Personenkreis fordert der DStGB und der StGB NRW seit längerem unter anderem eine Verschärfung des Strafrechts sowie Rettungskräfte und Hilfskräfte der Feuerwehren einzubeziehen. Mehr als 65.000 Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte wurden laut der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ 2016 Opfer von Straftaten, die Dunkelziffer nicht eingerechnet.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die tagtäglich Leib und Leben für diese Gesellschaft einsetzen, solchen Angriffen schutzlos ausgeliefert sind. Gegen derartige Gewalttaten darf es keine Toleranz geben. Dies verbietet allein der Respekt und die Wertschätzung gegenüber den Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss hier ein deutliches Zeichen setzen.

Nach Auffassung des DStGB und des StGB NRW wäre es zusätzlich sinnvoll gewesen, neben der Änderung des Strafrahmens auch die Initiative des Bundesrates aufzugreifen und Handlungen, die sich gegen das Gemeinwohl richten, als strafschärfend zu berücksichtigen. Dies hätte nicht nur Vollstreckungsbeamte betroffen, sondern auch ehrenamtlich für das Gemeinwohl Engagierte, Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und Kommunalpolitiker und wäre eine Möglichkeit gewesen, der zunehmenden Hasskriminalität gegen diese Gruppen zu begegnen. Die Verschärfung des Strafrahmens wird allerdings nur weiterhelfen, wenn die Staatsanwaltschaften und die Justiz die Fälle konsequent verfolgen und aburteilen (Quelle: DStGB Aktuell 1717 vom 28.04.2017).

Az.: 10.2.2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search