Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 371/2002 vom 05.07.2002

Schulung zu Wassergewinnung und -versorgung

Die Trinkwasser-Verordnung stellt strengste Qualitätsanforderungen an das deutsche Trinkwasser. Sie legt Grenzwerte fest, so daß die menschliche Gesundheit auch bei lebenslangem Genuß keinen Schaden nehmen kann.

Um diese Qualität des Trinkwassers sicherzustellen, muß das für die Wasserversorgung zuständige Personal über ein hohes Maß an Qualifikation und Sachkenntnis verfügen.

Qualifizierungsanpassungen der Mitarbeiter/-innen, die sich aus den steigenden Anforderungen an die Wasserversorgung ergeben, können insbesondere kleine Unternehmen oftmals nicht gewährleisten. Daher bietet das BEW die von den nordrhein-westfälischen Landesgruppen des BGW und des DVGW konzipierte Fortbildung auch in diesem Jahr wieder an, und zwar am 10.09., 24.09. und 08.10.2002, 9.00 bis 16.30 Uhr im Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH, Wimberstraße 1, 45239 Essen.

Zielgruppe dieser Veranstaltung ist das Betriebspersonal von Wasserversorgungsunternehmen. Dazu gehört auch das Betriebspersonal kleinerer Wasserwerke.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0201/8406-6.

Az.: G/3 815-00

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