Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 198/2015 vom 27.03.2015

Schulobstprogramm 2015/2016

Alle Grundschulen und Förderschulen mit Primarbereich können sich bis zum 24. April 2015 um die Teilnahme am EU-Schulobst- und —gemüseprogramm bewerben. Teilnehmende Schulen erhalten dreimal wöchentlich kostenloses Obst und Gemüse für die Schülerinnen und Schüler. Weitere Informationen und die Bewerbungsmöglichkeit finden sich im Internet unter http://www.schulobst.nrw.de .

Az.: IV/2 241-13

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