Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 354/2005 vom 21.04.2005

Schulinspektionen

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 14.04.2005 den Start der ersten Schulinspektionen in Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. 50 Schulen aus Nordrhein-Westfalen, jeweils 10 Schulen pro Bezirksregierung, hätten sich bereit erklärt, an einer Pilotphase teilzunehmen. In den nächsten Monaten würden insgesamt 25 Schulinspektoren die Schulen besuchen, um Unterricht und Schulalltag für mehrere Tage zu beobachten. Die Ergebnisse des Schulversuches sollen von den Schulinspektoren in einem Bericht zusammengefasst werden. Gemeinsam mit der Schulaufsicht sollen die Schulen dann für die Zukunft Zielvereinbarungen treffen.

Die Schulinspektion ist offenbar eine Folge von der zunehmenden Selbstständigkeit der Schulen. Jede Schule soll Rückmeldung über die Qualität ihrer Arbeit und über Möglichkeiten der Weiterentwicklung erhalten. Ziel der Schulinspektionen sei, Impulse zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und Schulentwicklung zu geben. In der Regel sollen 2 Schulaufsichtsbeamte, die nicht für die Schule direkt verantwortlich sind, ein Inspektorenteam bilden. Den genauen Zeitraum für die Inspektionsbesuche legen offenbar die Bezirksregierungen fest. Nach Mitteilung des Schulministeriums ist folgender Ablauf der Schulinspektionen geplant:

1. Ein Inspektionsteam (2 Inspektoren, die als Aufsichtsbeamte nicht für die Schule zuständig sind) informiert die Schule über Ziele und Termin der Inspektion.

2. Die Schule stellt Daten zur schulischen und pädagogischen Arbeit zusammen (z.B. Schulprogramm, Rahmenbedingungen, Ergebnisse der Lernstandserhebungen, pädagogische Konzepte, interne Lehrpläne etc.).

3. Erster Inspektionstag – Gespräche mit den Beteiligten, Rundgang, Unterrichtsbesuche – Zwischenbilanz.

4. Zweiter Inspektionstag – Unterrichtsbesuche, weitere Gespräche, Schulschwerpunkt – Abschlussbesprechung mit erweiterter Schulleitung.

5. Datenauswertung und Berichterstattung – Schulleitung, Schulkonferenz, Schulaufsicht.

Im Anschluss an die Auswertung werde die Schulaufsicht gemeinsam mit den Schulen Zielvereinbarungen entwickeln. Diese seien selbstverständlich auch mit einem konkreten Zeitplan verbunden. Hierzu gehöre auch, dass das Erreichen der Ziele von der Schulaufsicht begleitet werde.

Az.: IV/2 211-18/2

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