Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 420/1998 vom 05.08.1998

Schule von acht bis eins Bestandsschutz von Zweitgruppen

Die Geschäftsstelle hatte in den Mitteilungen vom 05.07.1998 (lfd. Nr. 348) u.a. berichtet, daß gemäß der Neufassung der Förderrichtlinie den Schulträgern künftig die Fördermittel für alle Schulen im Primarbereich ihres Gebietes als Globalzuweisung zur Verfügung gestellt werden sollen. In diesem Zusammenhang ist an die Geschäftsstelle die Frage herangetragen worden, ob damit der Bestandsschutz für die in der Anfangsphase der Landesinitiative "Schule von acht bis eins" zusätzlich geförderten Zweitgruppen entfällt. Nach Rücksprache mit dem Ministerium ist zwischenzeitlich klargestellt worden, daß weitere Gruppen aus dem Schuljahr 1996/97, denen durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel Bestandsschutz gwährt wurde (Ziff. 7.2.2 Satz 3 der Förderrichtlinien) weiterhin zusätzlich gefördert werden. In einem Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung an die Bezirksregierungen wird hierzu wörtlich ausgeführt:

"Ich weise darauf hin, daß der Bestandsschutz der bisherigen Zweitgruppen aus dem Schuljahr 1996/97 keineswegs aufgehoben ist. Für diese Gruppen sind im Haushaltsplan zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt worden (Ziff. 7.2.2 Satz 3 der Förderrichtlinien). Die ursprünglich für 3.900 Schulen/Gruppen veranschlagten Mittel wurden im Haushaltsjahr 1997 auf nunmehr insgesamt 24.480.000 DM erhöht. Demnach können den Schulträgern nach wie vor die Mittel für Erstgruppen und für die Zweitgruppen aus dem Jahre 1996/97 auch dann zugewiesen werden, wenn sie dadurch mehr Fördermittel erhalten, als ihnen nach der Anzahl der Schulen zustehen. Die bisherigen Zweitgruppen mit Bestandsschutz bleiben also – wegen der hierfür bereitstehenden zusätzlichen Haushaltsmittel – bei der Feststellung der maximal zustehenden Fördermittel außer Betracht."

Die Geschäftsstelle bittet um Beachtung.

Az.: IV/2-211-13/2

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