Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 283/1997 vom 05.06.1997

Schule von acht bis eins

Von verschiedenen Mitgliedsstädten und -gemeinden ist die Geschäftsstelle darauf aufmerksam gemacht worden, daß die mit Schnellbrief vom 7. April 1997 übersandte Neufassung des Runderlasses unter Ziffer 7.2.2 von der offiziellen Bekanntmachung des Erlasses im GABl. NW. Nr. 4/97 abweicht. Gegenstand der unterschiedlichen Regelungen ist der Bestandsschutz für die im vergangenen Schuljahr an einigen Schulen gebildeten Zweitgruppen.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung weist die Geschäftsstelle darauf hin, daß die Fassung im Amtsblatt aufgrund eines Verlagsversehens fehlerhaft ist und im nächsten Gemeinsamen Amtsblatt berichtigt werden wird. Der Text wird dann der Fassung unseres Schnellbriefes vom 7. April 1997 entsprechen.

Az.: II/1 211-13/2

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