Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 511/1996 vom 20.10.1996

Schulausstattung - Produktkennzeichen

Schulträger und Schulen benötigen gesicherte Informationen über Sicherheit, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Qualität schulrelevanter Produkte. An Produkten angebrachte Kennzeichnungen sollen den Käufer sowohl über die der Konformitätsbewertung zugrundeliegenden Regelungen als auch über die gewählten Bewertungsverfahren zuverlässig informieren. Diese Konformitätszeichen (zu denen auch sogenannte Sicherheits- und Gütezeichen zählen) sind allen deutschen und ausländischen Herstellern/Importeuren zugänglich, wenn die geforderten Voraussetzungen der Regelsätze erfüllt sind. Durch den europäischen Binnenmarkt - bedingt durch die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen und Zertifizierungen - sind zahlreiche weniger bekannte Zeichen hinzugekommen, die bei den Beschaffern schulrelevanter Produkte zu Verunsicherungen führen können. Die "Kommission Bildungswesen" im Deutschen Institut für Normung (DIN) hat deshalb eine Broschüre erstellt, die den für die Schulausstattung Verantwortlichen als Hilfe und Wegweiser durch das Produktangebot des europäischen Marktes dienen soll. Sie will informieren über

1. die für diesen Wirtschaftsbereich bedeutsamen Konformitätszeichen (Bedeutung/Aussage, Kennzeichnungs-/Vergabemodalitäten und die für die jeweilige Kennzeichnung in Frage kommenden Produkte) sowie über

2. die in diesem Zusammenhang auftretenden Haftungsfragen.

Die Broschüre kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Az.: II/1 240

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