Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 168/1996 vom 05.04.1996

Schülerverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Ende des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung den Entwurf einer Änderungsverordnung zu den Kostensätzen für die Ausgleichsleistungen nach § 45 a PbfG vorgelegt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte hierzu Stellung genommen und kritisiert, daß die zugrundeliegenden Berechnungen nicht an die tatsächliche Kostenentwicklung der Verkehrsunternehmen angepaßt sei. Die steigenden Schülerzahlen erforderten für alle Verkehrsbetriebe höhere Ausgleichsleistungen. NWStGB und Landkreistag NW hatten darüber hinaus eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zwischen den Kostensatzgruppen gefordert, weil die Verkehrsunternehmen im ländlichen Raum nicht selten z.B. durch den Ankauf gebrauchter Busse sehr sparsam gewirtschaftet haben, während die Busse und Bahnen im Großstadtbereich häufig auf neuestem und kostspieligsten Stand seien.

Kürzlich hat der Vorsitzende des Arbeitskreises Verkehrspolitik der CDU-Fraktion im Landtag, Günter Langen, auf diese Stellungnahme geantwortet und für die CDU-Landtagsfraktion erklärt, daß man die Kostensatzverordnung noch einmal einer gründlichen Überprüfung mit dem Ziel untersuchen müsse, daß diejenigen Unternehmen stärker berücksichtigt werden, deren Anteil der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehrs an den Gesamterträgen in der Regel deutlich höher sind als bei den Unternehmen der Kostensatzgruppe 1 (Großstadtbereich).

Az.: III/1 741-23

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