Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 70/2000 vom 05.02.2000

Schülerticket

In einem gemeinsamen Antrag vom 30.11.1999 (Drucksache 12/4469; abrufbar im Intranet-Angebot des Verbandes, Bereich Fachinformation und Service) der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag ist die Landesregierung aufgefordert worden, schnellstmöglich alle Voraussetzungen zu schaffen, damit "das im Pilotvorhaben in der Region Bonn/Rhein-Sieg außerordentlich erfolgreiche Schülerticket" zum Beginn des Schuljahres 2000/2001 auf freiwilliger Basis an jeder weiterführenden Schule des Landes NRW eingeführt werden kann. Zugleich appelliert der Landtag an die Verkehrsverbünde und die Nahverkehrsunternehmen des Landes, landesweit allen weiterführenden Schulen und deren Schulträgern attraktive Angebote zur Einführung des Schülertickets auf der Basis der in der Region Bonn/Rhein-Sieg im laufenden Pilotvorhaben gewonnenen Erfahrungen zu unterbreiten.

Aufgrund gehäufter Nachfragen aus einzelnen Mitgliedskommunen weist die Geschäftsstelle auf folgendes hin:

Das angesprochene Pilotprojekt ist als Gemeinschaftsprojekt der Stadtwerke Bonn, der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft, des Landesverkehrsministeriums und der Städte Bonn und Troisdorf zunächst an zwei weiterführenden Schulen in Bonn und einer weiterführenden Schule in Troisdorf gestartet worden. Für einen Preis von 14,50 DM pro Monat (10,00 DM pro Monat für das zweite Kind an der betreffenden Schule) können Schülertickets erworben werden, die unbegrenzt im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg für beliebig viele Fahrten im Ausbildungs- und Freizeitverkehr gültig sind. Bei der weiterführenden Schule der Stadt Troisdorf besteht nach Recherchen der Geschäftsstelle eine Beteiligung von knapp über 80%. Derzeit entstehen für die Stadt als Schulträgerin zusätzliche Kosten von ca. 50.000 DM (bei Beteiligung einer Schule), die an den Verkehrsträger zu leisten sind. Über eine Fortsetzung nach Ende der Pilotphase ist bislang noch nicht entschieden.

Eine offizielle Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände hat es im Vorfeld des Pilotprojektes nicht gegeben. Die Geschäftsstelle kann deshalb zur konkreten Vertragsgestaltung mit dem Verkehrsträger keine Aussagen machen. Vor diesem Hintergrund dürfte es empfehlenswert sein, zunächst die dokumentierten Ergebnisse des Pilotprojektes abzuwarten, um dann zu entscheiden, ob und in welcher Weise sich die Ergebnisse auch auf ländliche Kommunen mit anderen infrastrukturellen und finanziellen Voraussetzungen übertragen lassen.

Eine Änderung der Schülerfahrkostenverordnung ist nach Auskunft des Schulministeriums derzeit nicht in Arbeit. Die Geschäftsstelle wird über die weitere Entwicklung berichten.

Az.: IV/2 214-50/1

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