Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 526/2011 vom 25.11.2011

Schülerfahrkostenverordnung in Stufe 10 des Gymnasiums

In einer Presseerklärung vom 09.11.2011 weist die Parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin Sigrid Beer von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN darauf hin, dass das Kabinett am 08.11.2011 eine Neuregelung der Schülerfahrkosten beschlossen und entsprechenden Mehrbedarf bereitstelle.

Hintergrund ist die Schulzeitverkürzung an Gymnasien, die dafür sorgt, dass die Zehntklässler zur Sekundarstufe II zählen. Damit werden sie anders behandelt als die Altersgenossen aus den Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt nach der Schülerfahrkostenverordnung eine Entfernungsgrenze von 3,5 km, für die G8-Gymnasiasten in der 10. Klasse von 5 km. Die rot-grüne Landesregierung beende nun das Zweiklassen-Unrecht. Da die Regelung konnexitätsrelevant sei, werde den Kommunen der Mehrbedarf in Höhe von 6 Millionen Euro erstattet.

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW begrüßt diese Absicht der Landesregierung ausdrücklich. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich seit geraumer Zeit für eine konnexitätsrelevante Änderung der Schülerfahrkostenverordnung eingesetzt.

Az.: IV/2 214-50/1

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