Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 97/2011 vom 16.12.2010

Schreiben wegen PPK-Entsorgung an Länderarbeitsgemeinschaft Abfall

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat nach dem Scheitern der PPK-Verhandlungen mit Datum vom 13.12.2010 den Vorsitzenden der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Herrn Michael Dörffel (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt) angeschrieben. Das Anschreiben hat folgenden Wortlaut:

„Aus aktuellem Anlass wenden wir uns an Sie in der o. g. Angelegenheit. § 6 der Verpackungsverordnung regelt u. a., dass die Dualen Systeme sich mit dem vorhandenen Sammelsystem der öffentlich-rechtlichen Entsorgungstreiber, in deren Bereich es eingerichtet wird, abzustimmen haben. Die Abstimmung ist Voraussetzung für die so genannte „Freistellungserklärung“, also für die Feststellung der Flächendeckung.

Seit geraumer Zeit versuchen die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der mit der Sammlung von grafischen Papieren zusammenhängenden Erfassung von PPK-Verkaufsverpackungen in Verhandlungen mit den Systembetreibern eine Vereinbarung zur Miterfassung von PPK-Verkaufsverpackungen zu treffen. Auf die Vorschläge der Dualen Systeme und die damit zusammenhängenden Fragestellungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hatten wir die Länder bereits in einem gesonderten Schreiben hingewiesen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich gemeinsam mit kommunalen Praktikern darum bemüht, den Vorschlag der Dualen Systeme zu einer Vereinbarung mit konkreten Veränderungsvorschlägen auch für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger akzeptabel auszugestalten. Geht es dabei doch letztlich darum, in welcher Weise die bestehende Garantenfunktion der Kommunen umgesetzt werden soll, da die PPK-Verkaufsverpackungen Kosten der Miterfassung verursachen, die durch die Mehrerlöse — auch aufgrund ihrer geringeren Qualität — nicht kompensiert werden können. In dem letzten Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit den Systembetreibern war unstreitig, dass das spezifische Gewicht von grafischem Altpapier einerseits und von PPK-Verkaufsverpackungen andererseits sich ganz erheblich unterscheidet.

Die kommunalen Spitzenverbände haben darauf hingewiesen, dass einer Sortieranalyse des Witzenhausen-Institut für den Landkreis Kassel beispielsweise zu entnehmen sei, dass der Gewichtsanteil von PPK-Verpackungen am gesamten Altpapier lediglich 17,9 Gewichtsprozent ausmacht, während das Volumen dieser Verpackungen 65 % beträgt. Der Gewichtsanteil des kommunalen Altpapiers (Zeitungen, Zeitschriften) macht dagegen 81, 1 Gewichtsprozent aus, während das Volumen in den blauen Tonnen lediglich 32,3 % beträgt. Gerade deswegen ist es für die kommunalen Spitzenverbände völlig unverständlich, dass die Systembetreiber mit keinem Wort auf den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände eingegangen sind, wie in der Vergangenheit den seinerzeit von der Duales System Deutschland GmbH auf der Grundlage eines Gutachtens von A. T. Kearney mitgeteilten Volumenaufschlagsfaktor in Höhe von durchschnittlich 1,5 zu verwenden.

Das Ziel der kommunalen Spitzenverbände bei den Verhandlungen war immer, einseitige Risikoverlagerungen auf die Kommunen, die letztlich zu Lasten des Gebührenzahlers bzw. der allgemeinen Haushalte der Kommunen gehen würden, zu verhindern. Die kommunalen Spitzenverbände hatten der gemeinsamen Stelle der Dualen Systeme signalisiert, dass einer mit ihnen abgestimmter Vorschlag die Bereitschaft der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erhöhen würde, eine solche Abstimmungsvereinbarung zu unterschreiben. Leider haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass offenbar auf der letzten Sitzung der Gesellschafterversammlung der Gemeinsamen Stelle die Verhandlung mit den kommunalen Spitzenverbänden für gescheitert erklärt wurden. Wir haben dies, wie Sie dem beigefügten Schreiben an den Geschäftsführer der gemeinsamen Stelle entnehmen können, ausdrücklich bedauert.

Wir halten das Vorgehen der Dualen Systeme in dieser Sache insgesamt nicht für hilfreich, schon gar nicht für konstruktiv. Angesichts der geringen Rückläufe, die die Dualen Systeme bezüglich der Vereinbarung zur Miterfassung beklagen, haben wir außerdem Grund zur Annahme, dass die Flächendeckung für PPK-Verkaufsverpackungen in den Ländern künftig wohl nicht mehr gegeben sein wird. Damit wäre die Freistellung für lizenzierte Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe oder Kartonagen zumindest zu prüfen. Wir bitten die Landesabfallbehörden, einen entsprechenden Prüfungsvorgang einzuleiten. Wir stellen anheim, Ihren Kolleginnen und Kollegen den Vorgang zu überlassen ….“

Die Geschäftsstelle wird über das Antwortschreiben berichten, sobald dieses vorliegt.

Az.: II/2 32-16-4 qu-ko

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