Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 657/2003 vom 07.08.2003

Schreiben an MP Steinbrück zur Gemeindefinanzreform

Mit der Bitte um Unterstützung für das kommunale Modell einer Gewerbesteuerreform hatte sich der StGB NRW bereits am 29.07.2003 u.a. auch an Ministerpräsidenten Peer Steinbrück gewandt. Der Wortlaut des Schreibens ist nachfolgend wiedergegeben.

"Die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben mit Bestürzung Meldungen zur Kenntnis genommen, wonach die Bundesregierung auf die wichtigsten stabilisierenden Elemente des erarbeiteten Gewerbesteuermodells verzichten und sogar die bisher bestehenden Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer abschaffen will. Wenn diese Informationen zutreffen, wäre der mögliche Erfolg des gesamten Unternehmens „Gemeindefinanzreform“ in Frage gestellt.

Es kann nicht richtig sein, dass nach über einem Jahr intensiver Diskussion in der Gemeindefinanzreformkommission ein von der Mehrheit der Teilnehmer unterstützter und in sich stimmiger Lösungsansatz ohne neue Sachargumente aufgegeben wird zugunsten von einigen Einzelmaßnahmen, deren Auswirkungen auf das Steueraufkommen – anders als bei dem durchgerechneten Kommunalmodell – niemand vorherzusehen vermag.

Die nunmehr als Ersatz für eine echte Reform von der Bundesregierung angedachten Schritte würden in mehrfacher Hinsicht die zu Beginn der Kommissionsarbeit gesteckten Ziele verfehlen:

- Die von Bundeswirtschaftsminister Clement favorisierte „Lösung“ würde die erhebliche Konjunkturanfälligkeit der Gewerbesteuer nicht beseitigen, sondern durch die weitere Herausnahme stabilisierender Elemente in der Bemessungsgrundlage im Gegenteil noch verstärken.

- Das vom Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagene Modell dient nicht nur der Verstetigung des Steueraufkommens auf einem akzeptablen Niveau, sondern auch der Wiederherstellung verloren gegangener Steuergerechtigkeit. Ein Verzicht auf gewinnunabhängige Elemente würde den Zustand festigen, dass einige Wirtschaftsunternehmen sich (überproportional) an den Kosten für die kommunale Infrastruktur beteiligen, während große und konzernverbundene Unternehmen Möglichkeiten finden, sich sämtlicher Gewerbesteuerzahlungen zu entledigen.

- Es bestand stets Konsens, dass eine solide Reform durch vorherige Modellrechnungen zu ihren Auswirkungen abgesichert werden sollte, damit die Politik – anders als bei verschiedenen Steuerreformen der letzten Jahrzehnte – eine verlässliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage besitzt und unangenehme Überraschungen ausgeschlossen werden können. Auch dieser Konsens wird durch die Ankündigungen aus Berlin in Frage gestellt.

- Schließlich würde auch die Zusage der Bundesregierung verletzt, eine Reform nicht gegen den Willen der Kommunen und ihrer Spitzenverbände durchzusetzen. Dies wiegt umso schwerer, als alle kommunalen Spitzenverbände – sei es auf Bundes- oder auf Landesebene – in Ihrer Beurteilung der unterschiedlichen Reformalternativen vollkommen übereinstimmen.

Wir möchten Sie deshalb nachdrücklich bitten, auch weiterhin Ihren persönlichen Einfluss sowohl im Bundesrat als auch gegenüber der Bundesregierung im Sinne der gemeinsam zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelten Vorschläge zur Modernisierung der Gewerbesteuer geltend zu machen.

Die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen brauchen eine echte Reform, die nicht nur Detailverbesserungen bringt, sondern kommunale Handlungsfähigkeit – auch zum Nutzen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft – dauerhaft wieder herstellt."

Az.: IV 902-01/1

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