Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 622/2006 vom 18.08.2006

Schreiben an den Bund der Steuerzahler

Mitgliedsstädte und –gemeinden haben den StGB NRW darauf aufmerksam gemacht, in Presseveröffentlichungen sei darüber berichtet worden, der Bund der Steuerzahler habe seine Gebührenumfrage 2006 gemeinsam mit dem StGB NRW durchgeführt. Vor diesem Hintergrund hat der StGB NRW mit Schreiben vom 16.8.2006 folgendes Schreiben an den Bund der Steuerzahler in NRW gerichtet:

„Durch eine Vielzahl von Mitgliedsstädten und –gemeinden ist der StGB NRW darauf aufmerksam gemacht worden, dass in Presseveröffentlichungen darüber berichtet worden ist, dass der Bund der Steuerzahler gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen die diesjährige Gebührenumfrage 2006 durchgeführt hat.

Wie Sie wissen, haben wir im Jahr 2005 und Anfang des Jahres 2006 Gespräche allein darüber geführt, dass die vom Bund der Steuerzahler in der Vergangenheit durchgeführten Gebührenvergleiche nicht haltbar waren. Wir hatten uns u.a. auch darauf verständigt, dass bei den Abfallgebühren der sog. Musterhaushalt keine Anwendung mehr findet.

Nunmehr entnehmen wir Ihrer Pressemitteilung vom 01.08.2006, dass Sie für den Bereich der Abwasserbeseitigung einen sog. Musterhaushalt (4 Personen, 200 cbm Frischwasserverbrauch und 130 qm bebaute Fläche) kreiert haben. Wir hatten bereits in unseren Gesprächen deutlich gemacht, dass diese Art des Vergleichs über sog. Musterhaushalte nicht aussagekräftig ist. Dies ergibt sich für den neu gebildeten Musterhaushalt „Abwasser“ zum einen daraus, dass der durchschnittliche Frischwasserverbrauch in Nordrhein-Westfalen pro Kopf und Jahr bei etwa 40 cbm liegt und daher die Annahme, ein vierköpfiger Musterhaushalt würde 200 cbm Frischwasser verbrauchen, nicht zutreffend ist. Im Übrigen ist auch die angenommene versiegelte Grundstücks-Fläche für einen sog. Musterhaushalt nicht nachvollziehbar. Denn die bebaute bzw. versiegelte Fläche ist nicht nur bei den einzelnen Grundstücken in ländlichen Gebieten und Ballungsgebieten unterschiedlich, sondern hängt auch von bauplanungsrechtlichen Vorgaben ab, so dass es eine typische, landesweite Durchschnitts-Versiegelung nicht gibt.
Auf der Grundlage des sog. Musterhaushaltes „Abwasser“ dann noch einen Gebührenanstieg um 2 % abzuleiten und die Schlussfolgerung zu ziehen, dass diese Gebührensteigerungen nicht nötig sind, erscheint unsererseits völlig verfehlt.

Wir haben bereits in unseren Gesprächen im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres deutlich darauf hingewiesen, dass Gebührenvergleiche zwischen Kommunen nur dann möglich sind, wenn die Ausgangslage zu 100 % identisch ist, d.h. grundsätzlich könnten eigentlich nur „geklonte Gemeinden“ miteinander verglichen werden. In Anbetracht der jedes Jahr wieder neu auftretenden Verzerrungen in der Darstellung stellt sich die Frage, weshalb eine Gemeinde überhaupt noch an der Gebührenumfrage des Bundes der Steuerzahler NRW teilnehmen soll.

Auf keinen Fall sind wir bereit, in Presseveröffentlichungen als Mitautor der Gebührenumfragen genannt zu werden, weil dies schlichtweg unzutreffend ist. Wir gehen nicht davon aus, dass Sie in Ihrer Pressearbeit behauptet haben, dass die Umfrage 2006 gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund NRW durchgeführt wurde. Dennoch sehen wir es auch als Aufgabe des Bundes der Steuerzahler an, derartige falsche Presseberichte zu vermeiden, die unnötige Irritationen bei unseren Mitgliedsstädten und –gemeinden auslösen. Eine entsprechende Klarstellung Ihrerseits halten wir daher für geboten.“

Az.: II/2 33-10/24-21 qu/g

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