Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 79/1999 vom 05.02.1999

Schließung der Staatlichen Büchereistellen

In den Mitteilungen vom 5. Dezember 1998 hatte die Geschäftsstelle über die Ankündigung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport berichtet, die Staatlichen Büchereistellen aufzulösen. Die Geschäftsstelle hatte in einem Schreiben an die Ministerin auf die Bedeutung der Staatlichen Büchereistellen und ihrer Dienstleistungsangebote gerade für kleine und mittlere Städte und Gemeinden hingewiesen und sich für einen Erhalt der Fachstellen ausgesprochen.

Das Antwortschreiben des Ministeriums ist nachfolgend abgedruckt:

"Unter Bezugnahme auf Ihr vorbezeichnetes Schreiben möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Landesregierung aus Anlass der durchgeführten Organisationsuntersuchung der bisher eigenständigen Staatlichen Büchereistellen auch die fachlichen Aspekte im Zusammenhang mit der künftigen Förderung und Unterstützung des öffentlichen Bibliothekswesens erörtert hat.

Die zu treffenden Entscheidungen zur künftigen Aufgaben- und Organisationsstruktur mussten jedoch auch den Bemühungen zur notwendigen Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen Rechnung tragen.

Nach Abwägung aller Aspekte hat die Landesregierung am 10.11.1998 entschieden, die Staatlichen Büchereistellen als selbständige Einrichtungen aufzulösen und in die Bezirksregierungen ihres jeweiligen Bezirkes einzugliedern.

Hierdurch ist es möglich, insbesondere die anfallenden Verwaltungsaufgaben (Haushalt/Personal etc.) zu bündeln, entsprechende Synergieeffekte zu erzielen und damit gleichzeitig die Wahrnehmung der bibliotheksspezifischen Fachaufgaben zu gewährleisten.

Des Weiteren sind zur Erfüllung der Fachaufgaben die verfügbaren Haushaltsmittel deutlich erhöht worden.

Mit der Neuorganisation soll gleichzeitig die Chance genutzt werden, die bisherige Förderung zu einer intensiven Projektförderung weiterzuentwickeln.

Unter Berücksichtigung der notwendigen Prioritätenverschiebungen kann auch weiterhin eine adäquate Unterstützung der öffentlichen Büchereiträger (und hier insbesondere der kleineren Träger) sichergestellt werden.

Allerdings bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Aufgabenneustrukturierung eine kontinuierliche Veränderung im Sinne einer Prozessentwicklung erfordert.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass es im Rahmen gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten gelingen wird, das Bibliotheksnetz im Lande Nordrhein-Westfalen als Teil einer aktiven Kulturpolitik fortzuentwickeln."

Az.: IV/2 470

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