Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 527/2001 vom 05.09.2001

Schlechte Haushaltsdaten im 2. Quartal 2001

Die Bundesbank stellt in ihrem Monatsbericht vom August die Daten zu den öffentlichen Finanzen im 2. Quartal 2001 in einer etwas vom BMF abweichenden Art dar und zieht erste Schlussfolgerungen. Danach zeichnet sich für die Gemeinden eine noch ungünstigere Haushaltslage als im Vorquartal ab. Das Defizit betrug im ersten Quartal 3 1/2 Mrd Euro, nach gut 2 Mrd Euro im Vorjahr. Die Steuereinnahmen seien um fast 4 1/2 % zurückgegangen und die Ausgaben seien um fast 3 % gestiegen. Neben den Personalausgaben und dem laufenden Sachaufwand wuchsen auch die sozialen Aufwendungen deutlich. Dagegen nahmen die Sachinvestitionen wegen eines erneut sehr starken Rückgangs in den neuen Ländern etwas ab. Auch für Bund und Länder könnten die Annahmen der jüngsten Steuerschätzung für das Jahr 2001 nicht mehr zu halten sein.

In der ersten Jahreshälfte haben sich insgesamt die Steuererträge in stärkerem Maße vermindert (–3 1/2 %), als dies in der offiziellen Steuerschätzung vom Mai für das Gesamtjahr erwartet worden war (–2 ½ %). Damit könnten sie 2001 hinter dem Schätzergebnis zurückbleiben, wenngleich die Ausfälle aus heutiger Sicht eher begrenzt bleiben dürften. Risiken bestehen vor allem bei der Umsatzsteuer, die im ersten Halbjahr gut 2% weniger als ein Jahr zuvor erbrachte. Außerdem sind die Körperschaftsteuererträge im ersten Halbjahr wesentlich stärker gesunken, als dies in der Steuerschätzung für das ganze Jahr erwartet wird.

Demnach geht die Bundesbank davon aus, dass die Defizite der öffentlichen Haushalte erheblich höher ausfallen werden als im Vorjahr, in dem sie sich (ohne die UMTS- Erlöse) auf 1,0 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) beliefen. Ausschlaggebend hierfür seien die Auswirkungen der Steuerreform, die per saldo zu Einnahmenausfällen von gut 1% des BIP führe.

Im zweiten Quartal war ein ungünstigeres Ergebnis als im ersten Quartal zu verzeichnen. Die Steuereinnahmen sind im zweiten Quartal um fast 7% niedriger als in der entsprechenden Vorjahrszeit ausgefallen.

Unter den direkten Steuern war bei der Körperschaftsteuer ein drastischer Aufkommenseinbruch hinzunehmen. Mit 12 Mrd Euro erbrachte sie nur noch knapp 6% des entsprechenden Vorjahrsbetrags. Gründe sieht die Bundesbank in folgenden Entwicklungen: Die Vorauszahlungen der Unternehmen haben sich infolge der Steuerreform erheblich vermindert. Darüber hinaus sind die Nachzahlungen für frühere Jahre stark zurückgegangen. Schließlich wurden die Körperschaftsteuererträge auch dadurch geschmälert, dass früher gebildete Gewinnrücklagen zu Lasten dieser Steuer ausgekehrt wurden. Dieser Faktor schlug sich zugleich in einem weiterhin kräftigen Aufkommensanstieg der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 29 % nieder. Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer sind erheblich gesunken (–22%). Hierfür waren laut Bundesbank hauptsächlich niedrigere Nachzahlungen für frühere Jahre ausschlaggebend. Die Vorauszahlungen sind hingegen trotz der Steuerreform bisher erst wenig reduziert worden. Bei der Lohnsteuer hielt sich der Rückgang um knapp 1% in Anbetracht der beträchtlichen Steuersenkungen ebenfalls in bemerkenswert engen Grenzen. Recht günstig verlief auch die Entwicklung bei den Sozialversicherungen.

Zum schwachen Gesamtergebnis bei den Steuereinnahmen im zweiten Quartal trug auch eine deutliche Abnahme des Umsatzsteueraufkommens um gut 3% bei. Diese war laut Bundesbank großenteils darauf zurückzuführen, dass die steuerbelasteten Wohnungsbauinvestitionen weit unter dem entsprechenden Vorjahrsniveau lagen. Auch von den staatlichen Investitionen ging ein negativer Einfluss auf die Umsatzsteuererträge aus, während sich der nominale Private Verbrauch erhöht hat. Im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen stellt sich nunmehr auch die gesamtwirtschaftliche Lage ungünstiger dar. Gleichwohl dürften sich die konjunkturbedingten Belastungen der öffentlichen Haushalte im laufenden Jahr in Grenzen halten. Die schwächere Konjunktur schlägt sich insbesondere in der Umsatzsteuer und –teilweise aber erst mit Verzögerung –in den gewinnabhängigen Steuern nieder.

Die Länderhaushalte verzeichneten im zweiten Vierteljahr ein Defizit von 1 ½ Mrd Euro, während ein Jahr zuvor ein Überschuss von 2 ½ Mrd Euro entstanden war. Ebenso wie beim Bund stand einem kräftigen Einnahmenrückgang ein kaum verändertes Ausgabenvolumen gegenüber. In zahlreichen Ländern wurde dabei auf Haushaltssperren zurückgegriffen. Im Gesamtjahr werden sich die Haushaltsdefizite, die in der Vierteljahresrechnung im vergangenen Jahr gut 10 Mrd Euro betragen hatten, auf Grund der Steuerreform stark ausweiten.

Für das kommende Jahr wird nach dem Monatsbericht von einem wieder kräftigeren Wirtschaftswachstum ausgegangen. Eine kreditfinanzierte aktive staatliche Konjunkturpolitik, wie sie auch ein kurzfristiges Vorziehen der weiteren Stufen der Steuerreform darstellen würde, wäre laut Bundesbank bei der erwarteten konjunkturellen Situation nicht angebracht. Eine in Stufen in Kraft tretende Steuerreform, die zum Ziel hat, die immer noch hohe Abgabenbelastung zu senken, weise bei gleichzeitiger Defizitbegrenzung in die richtige Richtung.

Quelle: DStGB Aktuell 3401 vom 24. August 2001

Az.: 903-04

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