Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 435/2000 vom 05.08.2000

Schienenverkehrsangebot der Deutschen Bahn AG

Nach wie vor hält die Deutsche Bahn AG leider an ihrer Absicht fest, den interregionalen Fernverkehr drastisch zu reduzieren. Ein dahinter stehendes Konzept ist dem Städte- und Gemeindebund NRW nicht bekannt. Lediglich der Hinweis der Deutschen Bahn AG auf die mangelnde Rentabilität der betroffenen Strecken lässt erkennen, dass eine Erschließung der Fläche bzw. der Regionen mit Fernverkehrszügen offenbar hinter der Verbindung der Metropolen mit Hochgeschwindigkeitszügen zurückstehen soll.

In einem Geschäftsführerschreiben an den Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW Ernst Schwanhold hat der StGB NRW deutlich festgehalten, daß er diesen Ansatz für falsch hält. Im Einzelnen hat Geschäftsführer Dr. Schneider auf folgendes hingewiesen:

"Die Deutsche Bahn AG sieht keine Verpflichtung ihrerseits, Fernverkehrsangebote aufrecht zu erhalten, die nach Einschätzung der DB AG nur dort ausgelastet sind, wo die Kunden die Züge als Nahverkehrsmittel nutzen. Offenbar beabsichtigt die DB Regio auch nicht, auf den betroffenen Strecken von sich aus Nahverkehrsleistungen anzubieten. Vielmehr sollen die Regionalisierungsmittel der Länder für eine Kompensation der Fernverkehre durch Nahverkehrsleistungen in Anspruch genommen werden. Ich fürchte, dass eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel durch den Bund nicht zu erwarten ist und deshalb bestehende Nahverkehrsleistungen an anderer Stelle reduziert werden müssten.

Aus meiner Sicht lässt die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise der Deutschen Bahn AG die volkswirtschaftlich wünschenswerten Wirkungen des Fernverkehrsangebotes außer Betracht. Für die Standortqualität peripherer oder ländlicher Räume ist eine interregionale Fernverkehrsanbinding von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Zudem möchte ich auf die Gefahr hinweisen, die entsteht, wenn den Fahrgästen ein vielleicht betriebswirtschaftlich optimiertes, allerdings unbequemes Angebot offeriert wird. Ein verbessertes Angebot im Schienenpersonennahverkehr bleibt wirkungslos, wenn die Zugangshürden für den Fernverkehr erhöht werden. Die meisten Fahrgäste, die Start- oder Zielort nicht in einer großen Stadt haben, werden mit dem neuen Konzept der Deutschen Bahn AG auf jeden Fall zu Umsteigevorgängen gezwungen.

Diese Angebotsstrategie ist nach meiner Einschätzung nicht geeignet, zusätzlichen Verkehr auf die Schiene zu bringen und damit auch nicht geeignet, die Ziele der Bahnreform zu verwirklichen.

Über Pressemitteilungen lässt die Deutsche Bahn AG immer wieder verkünden, dass sie in Verhandlungen mit den Ländern steht, Ergebnisse jedoch frühestens im Herbst erwartet werden dürfen. Daraus resultiert eine Ungewissheit, die bei den Städten und Gemeinden zu erheblicher Unsicherheit führt. Ich möchte Sie daher bitten, mir die Ihnen von der Deutschen Bahn AG vorgestellten Angebotspläne zur Kenntnis zu geben. Dies ermöglicht den Städten und Gemeinden letztlich, verkehrspolitische Entscheidungen auf einer rationaleren Grundlage zu treffen.

Ergänzend dazu und abschließend möchte ich Ihnen die Idee vorstellen, unter Einschluss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zusammen mit der Deutschen Bahn AG und der Bundesregierung Kriterien zu erarbeiten, welche als Grundlage für die Gewährleistungspflicht des Bundes aus Art. 87 e Abs. 4 Grundgesetz verwendet werden können. Ein derartiger Kriterienkatalog muss sich nicht auf bestimmte Strecken beziehen und ist daher flexibel handhabbar. Darüber hinaus muss er nicht zwingend einen staatlichen Eingriff in die wirtschaftliche Tätigkeit der Deutschen Bahn AG bedeuten. Er bietet der Deutschen Bahn AG vielmehr zusätzliche Anhaltspunkte, um ihr Angebot den verläßlichen politischen Rahmenbedingungen und an den Markt anzupassen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Initiative unterstützen könnten."

Az.: III 645-51

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