Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 668/2000 vom 20.11.2000

Schienenpersonenfernverkehr und Verkehrsinfrastrukturfinanzierung

In ihrer Konferenz vom 27./28.9.2000 hat sich die Konferenz der Verkehrsminister und

-senatoren auch mit den Plänen der Deutschen Bahn AG befaßt, Teile des Schienenpersonenfernverkehrs durch Schienenpersonennahverkehr zu ersetzen und durch die Länder zu finanzieren. Die Verkehrsministerkonferenz verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß der Bund nach Art. 87 e Abs. 4 GG die Verantwortung für den Schienenpersonenfernverkehr trägt und insofern ein den Verkehrsbedürfnissen und dem Gemeinwohl entsprechendes Verkehrsangebot zu gewährleisten hat. Sie stellt klar, daß sich die Aufgabe der Länder lediglich auf die Erbringung des Schienenpersonennahverkehrs erstreckt.

Die Verkehrsminister und -senatoren erklären ferner ihre Bereitschaft, im Rahmen einer gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern des Schienenpersonenfernverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs an einer Optimierung der Angebote im Schienenpersonenverkehr, insbesondere im Rahmen einer besseren Abstimmung der verschiedenen Produkte mit dem Ziel eines optimierten Gesamtangebotes für den Kunden, mitzuwirken. Die Konferenz fordert die DB AG auf, vor dem Abschluß der Verhandlungen mit den Ländern keine vollendeten Tatsachen durch einseitige Reduzierungen des Fernverkehrsangebots zu schaffen und die zu einer bedarfsgerechten und finanziell verantwortbaren Entscheidung der SPNV-Aufgabenträger erforderlichen Verkehrs- und Wirtschaftlichkeitsdaten zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der Streichung bedrohte Fernverkehrszüge zu erhalten, soweit sie nach dem Sicherstellungsgebot angeboten werden müssen.

Bei der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung besteht nach Auffassung der Verkehrsministerkonferenz bei allen Verkehrsträgern eine Finanzierungslücke für Bau und Instandhaltung und zwar jährlich mindestens bei Bundesfernstraßen in Höhe von 4 Mrd. DM, bei Bundesschienenwegen von 3 Mrd. DM und bei Bundeswasserstraßen von 0,5 Mrd. DM. Im Hinblick auf die jetzige abgesenkte Finanzplanung wird der Bund eindringlich aufgefordert, zur unverzüglichen Behebung der kritischen Situation entsprechende Vorschläge zu unterbreiten und die Finanzierungsmittel dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ferner setzt sich die Verkehrsministerkonferenz dafür ein, daß die gesamten Einnahmen der Euro-Vignette ab 2001 und einer künftigen Lkw-Maut in vollem Umfang zweckgebunden und zusätzlich für den Verkehrshaushalt verwendet werden. Abschließend stellen die Verkehrsminister und -senatoren der Länder fest, daß nach dem Jahr 2002 keine Planungs- und Finanzierungssicherheit mehr besteht und daß die Bedarfspläne keine Finanzierungspläne sind. Diese müßten auch Projekte absichern, die aus heutiger Sicht noch nicht finanzierbar sind.

Az.: III 640 - 10

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