Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 562/2015 vom 09.09.2015

Sanierung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Sport, Jugend und Kultur

Der Haushaltsausschuss  des Deutschen Bundestages hat ein neues Programm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur beschlossen. Die Förderung ist Bestandteil des Zukunftsinvestitionspaketes. Für die Jahre 2016 bis 2018 sollen insgesamt 140 Millionen Euro für die Förderung von baulichen Maßnahmen in den genannten Bereichen als unmittelbare Bundesförderung zur Verfügung stehen. Im Einzelnen ist auf  Folgendes hinzuweisen:

Am 12. August 2015 hat ein Bund-Länder-Gespräch zur inhaltlichen Ausgestaltung des Programms stattgefunden. Das Bundesprogramm ist inhaltlich auf die soziale Infrastruktur in den Städten und Gemeinden ausgerichtet, die mit folgenden Schwerpunkten gefördert werden:

  • Sportstätten (z. B. öffentlich zugängliche Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, öffentliche Turnhallen, von Vereinen genutzte kommunale Sportstätten, öffentliche Schwimmhallen)
  • Jugend- und Kultureinrichtungen (Jugendhäuser, Stadtteilschulen, Laienspielhäuser usw.)

Die Förderprojekte sollen mit einer besonderen integrativen sozialen Wirkung (Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen, sozial Schwächeren, Barrierefreiheit/-armut etc.) verbunden sein, dem nachbarschaftlichen Zusammenhalt dienen und deshalb für die Öffentlichkeit / Allgemeinheit zugänglich sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung Primärenergieverbrauch, Minderung CO2-Ausstoß) zum Gegenstand haben. Eine Einzelförderung von Vereinen, Kirchen etc. ohne einen erkennbaren Nutzen für das umliegende Quartier soll nicht erfolgen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und zur Unterstützung der regionalen Bedeutsamkeit sind zudem interkommunale Projekte wünschenswert.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Rechtssicherheit BMUB) wird Anfang/Mitte September 2015 einen Projektaufruf veröffentlichen, der sich bundesweit an alle Kommunen richtet. Die Projektvorschläge werden fachgutachterlich durch das BBR/ BBSR bewertet. Das BMUB strebt eine bundesweit angemessene Verteilung der den Förderkriterien entsprechenden Projekte an. Der derzeitige Ablaufplan sieht folgende Fristen vor:

  • September 2015: Projektaufruf
  • Oktober 2015: fachgutachterliche Förderauswahl
  • November/Dezember 2015: baufachliche Prüfungen
  • Januar 2016: Zuwendungserteilung
  • bis Dezember 2018: Abschluss der Projektförderung

Die Projektförderung erfolgt bis Dezember 2018. Eine „Anschlussförderung“ darüber hinaus ist nicht vorgesehen, ebenso wenig wie eine weitere Bewerbungsmöglichkeit in den kommenden Jahren. Die Mittel wurden vom Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages nur einmalig gewährt. Die Beantragung der Bundesförderung soll, ähnlich der Vergabe der Mittel für die nationalen Städtebau-Projekte, über die Länder erfolgen. Interessierten wird empfohlen, sich mit den für Städtebauförderung zuständigen Ansprechpartnern der Länder abzustimmen.

Nach derzeitigem Diskussionsstand scheint es sinnvoll, dass die Maßnahmen innerhalb eines förmlich abgegrenzten Sanierungsgebietes nach §136 ff. BauGB liegen, um ggf. eine Anschlussförderung zu ermöglichen. Eine abschließende Entscheidung bzgl. der Fördersätze liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW wird über den aktuellen Sachstand berichten.

Az.: III/2 35.01

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