Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 261/2010 vom 18.06.2010

Sammelwidersprüche gegen Google Street View

Mit der Mitteilung 216/2010 vom 18.05.2010 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über die Möglichkeit der Kommunen berichtet, Sammelwidersprüche der Bürgerinnen und Bürger an Google Street View weiterzuleiten. Weitere — ursprünglich vorgesehene — Abreden über die konkrete Vorgehensweise sowie Inhalt und Form dieser Sammelwidersprüche konnten jedoch nicht getroffen werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen gewisse Bedenken gegen die Auslage vorformulierter Listen, da hierdurch für Bürgerinnen und Bürger ersichtlich wird, wer bereits Widerspruch eingelegt hat. Vorzugswürdig erscheint es daher, einzelne Vordrucke von Widerspruchsformularen auszulegen und diese anschließend gebündelt an Google zu senden. Besondere Fristen für das Einreichen der Widersprüche bestehen nicht. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass sich die Kommunen mit der freiwilligen Weiterleitung der Widersprüche dem Risiko der fehlerhaften Übermittlung, unzureichenden Bearbeitung und Beantwortung von Rückfragen aussetzen.

Az.: I/2 101-01-1

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