Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 216/2010 vom 18.05.2010

Sammelwidersprüche gegen Google Street View

Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den Dienst „Street View“ in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Google erklärte sich zudem bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Die Kommunen haben folglich die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können, und diese gebündelt an Google weiterzuleiten.

Az.: I/2 101-01-1

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