Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 481/2007 vom 03.07.2007

Sachverständigenrat zur Entwicklung im Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen unter Vorsitz von Prof. Dr. Eberhard Wille, Universität Mannheim, hat Anfang Juli 2007 der Bundesgesundheitsministerin sein aktuelles Gutachten mit dem Titel „Kooperation und Verantwortung – Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ übergeben. Das Gutachten umfasst knapp 1.000 Seiten. Darin wird u.a. die Weiterentwicklung von Qualität und Patientensicherheit im deutschen Gesundheitswesen gefordert. Nach Auffassung des Rates soll die Entwicklung von spezifischen Patientensicherheitsindikatoren, die verpflichtende Veröffentlichung von Qualitätsdaten sowie der Ausbau von finanziellen Anreizsystemen zur qualitätsbezogenen Vergütung vorangetrieben werden, um Verbesserungen bei Qualität und Patientensicherheit zu erreichen.

In seinem Gutachten bekräftigt der Sachverständigenrat ferner die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufsgruppen im deutschen Gesundheitssystem. Hierzu sei eine stärkere Einbeziehung sowie eine stärkere eigenständige Leistungserbringung von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen in der Versorgung anzustreben und in Modellprojekten zu erproben, heißt es in dem Bericht. Weiterhin beschäftigt sich der Rat in der Expertise mit der integrierten Versorgung. Die Analyse zeige, dass sie in den letzten zwei Jahren eine außerordentlich dynamische Entwicklung genommen hat. Um das Potenzial dieser selektiven Vertragsformen weiter auszuschöpfen, empfiehlt der Rat bei der Weiterentwicklung der integrierten Versorgung auch internationale Erfahrungen zu berücksichtigen.

Der Sachverständigenrat greift zudem die Frage der Primärprävention bei benachteiligten Personengruppen – wie z.B. Arbeitslosen, sozial benachteiligten alten Menschen, Obdachlosen und Menschen mit HIV/Aids – auf. In seinen Empfehlungen unterstützt der Rat ausdrücklich das Bestreben des Bundesgesundheitsministeriums, mit einem Präventionsgesetz die Grundlagen der Prävention in Deutschland zu verbessern.

Weitere Informationen sowie die Kurz- und Langfassung des Gutachtens sind im Internet unter www.svr-gesundheit.de zu finden.

Az.: III 501

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